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    DE-WZG_4ESARIPOBEK

    DE-WZG_4ESARIPOBEK — Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

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    WZG§4ESARIPOBek 1980-05-19 BGBl I 1980, 586 Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes (+++ Textnachweis ab: 29. 5.1980 +++) WZG§4ESARIPOBek (XXXX) (1) Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Abkürzung der Organisation für gewerbliches Eigentum für das englisch-sprechende Afrika "ESARIPO" von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen ist. (2) Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 16. April 1980 (BGBl. I S. 448). WZG§4ESARIPOBek Schlussformel Der Bundesminister der Justiz

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