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    DE-WZG_4APPABEK

    DE-WZG_4APPABEK — Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

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    WZG§4APPABek 1990-05-22 BGBl I 1990, 1006 Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes (+++ Textnachweis ab: 13. 6.1990 +++) WZG§4APPABek (XXXX) Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, das Kennzeichen und die Flagge der Vereinigung afrikanischer Erdölproduzenten (Anlage) von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 17. März 1989 (BGBl. I S. 657). WZG§4APPABek Schlussformel Der Bundesminister der Justiz WZG§4APPABek Anlage Fundstelle: BGBl. I 1990, 1007)

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