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    DE-WZG_35USABEK

    DE-WZG_35USABEK — Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

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    WZG§35USABek 1952-06-25 BGBl I 1952, 368 Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) WZG§35USABek (XXXX) Auf Grund des § 35 Abs. 3 Satz 2 des Warenzeichengesetzes vom 5. Mai 1936 (Reichsgesetzbl. II S. 134) wird gemäß einer Mitteilung des Präsidenten des Patentamts der Vereinigten Staaten von Amerika bekanntgemacht: Deutsche Staatsangehörige, die ein Warenzeichen in den Vereinigten Staaten von Amerika anmelden, brauchen nicht den Nachweis zu erbringen, daß sie für das Zeichen in dem Staat, in dem sich ihre Niederlassung befindet, den Markenschutz nachgesucht und erhalten haben. WZG§35USABek Schlussformel Der Bundesminister der Justiz

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