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DE-WZG_35BRBBEK_1983
DE-WZG_35BRBBEK_1983 — Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes
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WZG§35BRBBek 1983 1983-11-02 BGBl I 1983, 1369 Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes
(+++ Textnachweis ab: 15.11.1983 +++)
WZG§35BRBBek 1983
(XXXX)
Auf Grund des § 35 Abs. 3 Satz 2 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird gemäß einer Erklärung des Außenministeriums von Barbados bekanntgemacht: Deutsche Staatsangehörige, die ein Warenzeichen in Barbados anmelden, brauchen nicht den Nachweis zu erbringen, daß sie für das Zeichen in dem Staat, in dem sich ihre Niederlassung befindet, den Markenschutz nachgesucht und erhalten haben.
WZG§35BRBBek 1983
Schlussformel
Der Bundesminister der Justiz
