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DE-WZG_35BRABEK
DE-WZG_35BRABEK — Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes
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WZG§35BRABek 1981-04-01 BGBl I 1981, 368 Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes
(+++ Textnachweis ab: 14. 4.1981 +++)
WZG§35BRABek
(XXXX)
Auf Grund des § 35 Abs. 3 Satz 2 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird gemäß einer Erklärung des brasilianischen Nationalen Instituts für Gewerbliches Eigentum bekanntgemacht: Deutsche Staatsangehörige, die ein Warenzeichen in Brasilien anmelden, brauchen nicht den Nachweis zu erbringen, daß sie für das Zeichen in dem Staat, in dem sich ihre Niederlassung befindet, den Markenschutz nachgesucht und erhalten haben.
WZG§35BRABek
Schlussformel
Der Bundesminister der Justiz
