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    DE-TELEKOMERNANOERGANO

    DE-TELEKOMERNANOERGANO — Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost Telekom

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    TELEKOMErnAnOErgAnO 1992-04-05 BGBl I 1992, 981 Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost Telekom (+++ Textnachweis ab: 9. 5.1992 +++) TELEKOMErnAnOErgAnO I. In Ergänzung unserer Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost Telekom vom 28. Februar 1990 (BGBl. I S. 437) übertragen wir die Ausübung des dort genannten Rechts für ihren Geschäftsbereich auch den Präsidenten der Direktionen Telekom. TELEKOMErnAnOErgAnO II. Für besondere Fälle behalten wir uns die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I der Anordnung vom 28. Februar 1990 genannten Beamten und Beamtinnen vor. TELEKOMErnAnOErgAnO III. Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. TELEKOMErnAnOErgAnO Schlußformel Deutsche Bundespost Telekom Generaldirektion Der Vorstand

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