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DE-SV_BKITAG
DE-SV_BKITAG — Gesetz über das Abkommen vom 5. Mai 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll und Zusatzvereinbarung
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SVÜbkITAG 1956-01-19 BGBl II 1956, 1 Gesetz über das Abkommen vom 5. Mai 1953 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Italienischen Republik über Sozialversicherung nebst
Schlußprotokoll und Zusatzvereinbarung
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)
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Art 1
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Art 2
Artikel 30 Abs. 1 des Abkommens findet mit der Maßgabe Anwendung, daß an Stelle des Oberversicherungsamts das Sozialgericht entscheidet.
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Art 3
Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.
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Art 4
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
