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    DE-SV_BKITAG

    DE-SV_BKITAG — Gesetz über das Abkommen vom 5. Mai 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll und Zusatzvereinbarung

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    SVÜbkITAG 1956-01-19 BGBl II 1956, 1 Gesetz über das Abkommen vom 5. Mai 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll und Zusatzvereinbarung (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) SVÜbkITAG Art 1 - SVÜbkITAG Art 2 Artikel 30 Abs. 1 des Abkommens findet mit der Maßgabe Anwendung, daß an Stelle des Oberversicherungsamts das Sozialgericht entscheidet. SVÜbkITAG Art 3 Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. SVÜbkITAG Art 4 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2)

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