LEGALDIGMLEGALDIGM
    ← Deutschland
    Beta
    DE-SG_NDG_12

    DE-SG_NDG_12 — Zwölftes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes

    Beta. Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie die amtliche Quelle für den geltenden Text.

    SGÄndG 12 1977-12-23 BGBl I 1977, 3114 Zwölftes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes (+++ Textnachweis ab: 1. 1.1978 +++) SGÄndG 12 010 Art 1 und 2 SGÄndG 12 030 Art 3 Schlußvorschriften SGÄndG 12 030 Art 3 § 1 Auf Soldaten, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes zum Berufssoldaten ernannt worden sind und die ein Studium oder eine Fachausbildung bis zum 31. März 1978 abgeschlossen haben werden, sind die bisherigen Vorschriften anzuwenden. SGÄndG 12 030 Art 3 § 2 Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

    Verwandte Leitfäden, FAQ und Vertragsvorlagen