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DE-MEISTVOEIGANERKV — Verordnung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen von Meistern der volkseigenen Industrie als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle
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MeistVoEigAnerkV 1991-12-06 BGBl I 1991, 2162 Verordnung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen von Meistern
der volkseigenen Industrie als Voraussetzung für die Eintragung in die
Handwerksrolle Stand Geändert durch Art. 4 Abs. 4 G v. 25.3.1998 I 596
(+++ Textnachweis ab: 1.1.1992 +++)
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Eingangsformel
Auf Grund des § 7 Abs. 2 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember 1965 (BGBl. 1966 I S. 1) in Verbindung mit Anlage I Kapitel V Sachgebiet B Abschnitt III Nr. 1 Buchstabe n des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 999) verordnet der Bundesminister für Wirtschaft:
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§ 1
Ausbildungsabschlüsse zum Meister der volkseigenen Industrie, die bis zum 31. Dezember 1991 erlangt werden, werden für ein Handwerk, dessen Arbeitsgebiet nach Maßgabe der Anlage dem jeweiligen Fachgebiet des Ausbildungsabschlusses entspricht, als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle anerkannt, wenn der Inhaber des Ausbildungsabschlusses 1. nach dem 31. Dezember 1981 eine dreijährige praktische Tätigkeit abgeleistet hat, die dem zu betreibenden oder einem mit diesem verwandten Handwerk entspricht, oder 2. nach dem 9. November 1989 an Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen hat, in denen die in dem zu betreibenden oder in einem mit diesem verwandten Handwerk erforderlichen fachpraktischen und fachtheoretischen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt worden sind, oder 3. nach dem 31. Dezember 1981 Lehrlinge in einem Beruf ausgebildet hat, dessen Fachgebiet dem zu betreibenden Handwerk entspricht.
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§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.
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Schlußformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.
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Anlage
(zu § 1) Ausbildungsabschlüsse von Meistern der volkseigenen Industrie, die einem Handwerk der Anlage A der Handwerksordnung entsprechen
( Fundstelle: BGBl. I 1991, 2163 - 2168 ) Meister der volkseigenen Industrie entsprechende Handwerke Meister für Anlagenbau Metallbauer Maschinenbaumechaniker Kupferschmiede Meister für Ausbau Maurer Beton- und Stahlbetonbauer Feuerungs- und Schornsteinbauer Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Betonstein- und Terrazzohersteller Estrichleger Stukkateure Maler und Lackierer Meister für Back- und Teigwarenproduktion Bäcker Konditoren Meister für bautechnische Instandsetzung Maurer Beton- und Stahlbetonbauer Feuerungs- und Schornsteinbauer Dachdecker Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Betonstein- und Terrazzohersteller Estrichleger Stukkateure Maler und Lackierer Meister für Bekleidungstechnik Herrenschneider Damenschneider Wäscheschneider Modisten Hut- und Mützenmacher Handschuhmacher Meister für Beleuchtungstechnik Elektroinstallateure Meister für Betonelementeproduktion Maurer Beton- und Stahlbetonbauer Betonstein- und Terrazzohersteller Meister für Blasinstrumentenbau Metallblasinstrumenten- und Schlagzeugmacher Holzblasinstrumentenmacher Meister für BMSR-Technik Elektroinstallateure Elektromechaniker Radio- und Fernsehtechniker Meister für Brauerei und Mälzerei Brauer und Mälzer Meister für buchbinderische Weiterverarbeitung Buchbinder Meister für Bühnentechnik Maler und Lackierer Metallbauer Tischler Dachdeckermeister Dachdecker Damenmaßschneider Damenschneider Herrenschneider Wäscheschneider Modisten Hut- und Mützenmacher Handschuhmacher Meister für Druckformenherstellung Flexografen Chemigrafen Meister für Drucktechnik Buchdrucker; Schriftsetzer; Drucker Steindrucker Siebdrucker Chemigrafen Meister für Eisenbahnbautechnik Straßenbauer Meister für elektrische Elektroinstallateure Energieanlagen Elektromechaniker Elektromaschinenbauer Meister für Elektroinstallation Elektroinstallateure Elektromechaniker Meister für Elektronik Büroinformationselektroniker Elektromechaniker Fernmeldeanlagenelektroniker Radio- und Fernsehtechniker Meister für Elektrotechnik Elektroinstallateure Elektromechaniker Elektromaschinenbauer Meister für Fahrzeugelektrik Kraftfahrzeugelektriker Elektromechaniker Elektromaschinenbauer Meister für Feinwerktechnik Maschinenbaumechaniker Werkzeugmacher Dreher Feinmechaniker Schneidwerkzeugmechaniker Chirurgiemechaniker Feinoptiker Meister für Fleischverarbeitung Fleischer Meister für Fleischwirtschaft Fleischer Fotografenmeister Fotografen Friseurmeister Friseure Meister für Galvanotechnik Galvaniseure und Metallschleifer Meister für Gasverteilung und -anwendung Gas- und Wasserinstallateure Meister für Gebäudereinigung Gebäudereiniger Meister für Gebäude- und Fahrzeugreinigung Gebäudereiniger Meister für Getreidewirtschaft Müller Meister für Gießereitechnik Zinngießer Metallformer und Metallgießer Glockengießer Meister für Glastechnik Glasschleifer und Glasätzer Meister für Haushaltgeräteinstandsetzung Elektroinstallateure Elektromechaniker Elektromaschinenbauer Meister für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik Klempner Gas- und Wasserinstallateure Zentralheizungs- und Lüftungsbauer Herrenmaßschneider Herrenschneider Damenschneider Wäscheschneider Modisten Hut- und Mützenmacher Handschuhmacher Meister für Hochbau Maurer Beton- und Stahlbetonbauer Feuerungs- und Schornsteinbauer Zimmerer Dachdecker Meister für Holztechnik Tischler Modellbauer Parkettleger Meister für Instandhaltung von Elektrogeräten und -anlagen Elektroinstallateure Elektromechaniker Elektromaschinenbauer Meister für Isolierungen Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer Karosseriebaumeister Karosserie- und Fahrzeugbauer Wagner Meister für Keramik Keramiker Kerammaler- und -dekorierermeister Glas- und Porzellanmaler Keramiker Meister für Kraftfahrzeugelektrik Kraftfahrzeugelektriker Elektromechaniker Elektromaschinenbauer Meister für Kraftfahrzeuginstandhaltung Karosserie- und Fahrzeugbauer Zweiradmechaniker Kraftfahrzeugmechaniker Kraftfahrzeugelektriker Landmaschinenmechaniker Lackierermeister Maler und Lackierer Meister für landtechnische Instandhaltung Metallbauer Kraftfahrzeugmechaniker Landmaschinenmechaniker Meister für Leder- und Kunstledertechnik Gerber Sattler Malermeister Maler und Lackierer Meister für Maschinenbau Maschinenbaumechaniker Meister für Maschinen- und Anlageninstandhaltung Maschinenbaumechaniker Meister für Maßschneiderei Herrenschneider Damenschneider Wäscheschneider Modisten Hut- und Mützenmacher Handschuhmacher Meister für Melioration Straßenbauer Meister für Mischfutterproduktion Müller Meister für Mühlenindustrie Müller Meister für Nachrichtentechnik Fernmeldeanlagenelektroniker Ofenbaumeister Backofenbauer Kachelofen- und Luftheizungsbauer Meister für Orgelbau Orgel- und Harmoniumbauer Orthopädiemechaniker- und Bandagistenmeister Bandagisten Orthopädiemechaniker Orthopädieschuhmachermeister Schuhmacher Orthopädieschuhmacher Meister für Plast- und Elastverarbeitung Vulkaniseure Meister für Polstertechnik Sattler Raumausstatter Meister für Post- und Fernmeldebetriebstechnik Elektromechaniker Fernmeldeanlagenelektroniker Rahmenglasermeister Glaser Meister für Rauchwarenherstellung und -verarbeitung Kürschner Gerber Meister für Reproduktionstechnik Buchdrucker; 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