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DE-LUFTPERSVDV_2
DE-LUFTPERSVDV_2 — Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal)
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LuftPersVDV 2 2. DVLuftPersV 2006-01-24 BAnz 2006, Nr 60, 2061 [Beilage] BAnz 2006, 2061 [Beilage] Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal
(Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von
Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Verordnung über
Luftfahrtpersonal) Stand Geändert durch Art. 570 V v. 31.8.2015 I 1474
(+++ Textnachweis ab: 26.3.2006 +++)
LuftPersVDV 2
Eingangsformel
Auf Grund des § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 550), der zuletzt durch Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 19. April 2005 (BGBl. I S. 1070) geändert worden ist, in Verbindung mit § 133a der Verordnung über Luftfahrtpersonal in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Februar 1984 (BGBl. I S. 265), der durch Artikel 2 Nr. 64 der Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen vom 10. Februar 2003 (BGBl. I S. 182) neu gefasst worden ist, verordnet das Luftfahrt-Bundesamt:
LuftPersVDV 2
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften §§ Anwendungsbereich 1 Zweiter Abschnitt Ausbildung und Prüfung Zweck der Ausbildung 2 Täuschungsversuch, Rücktritt von der Prüfung 3 Dritter Abschnitt Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer Privatflugzeugführer 4 Klassenberechtigung für Reisemotorsegler 5 Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm 6 Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 deutsch 7 Segelflugzeugführer 8 Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer 9 Freiballonführer 10 Luftschiffführer 11 Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder12 Kunstflugberechtigung 13 Schleppberechtigung 14 Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer 15 Streu- und Sprühberechtigung 16 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern nach § 1 LuftPersV 17 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern 18 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern 19 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern 20 Unterschiedsschulung, Vertrautmachen 21 Inkrafttreten 22 Anlagen Anlage 1A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer, Anlage 1B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer, Anlage 1C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer, Anlage 1D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer, Anlage 2A Lehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler, Anlage 2B Praktische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler, Anlage 3A Lehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm, Anlage 3B Praktische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm, Anlage 4A Lehrplan für die ergänzende theoretische Ausbildung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 deutsch, Anlage 4B Lehrplan für die ergänzende praktische Ausbildung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 deutsch, Anlage 5A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer, Anlage 5B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer, Anlage 5C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer, Anlage 5D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer, Anlage 6A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer, Anlage 6B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer, Anlage 6C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer, Anlage 7A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer, Anlage 7B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer, Anlage 7C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer, Anlage 7D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer, Anlage 8A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer, Anlage 8B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer Anlage 8C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer, Anlage 8D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer, Anlage 9A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder, Anlage 9B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder, Anlage 9C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder, Anlage 9D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder, Anlage 10A Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Kunstflugberechtigung, Anlage 10B Praktische Prüfung zum Erwerb der Kunstflugberechtigung, Anlage 11 Lehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Schleppberechtigung, Anlage 12A Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer, Anlage 12B Praktische Prüfung zum Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer, Anlage 13A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung, Anlage 13B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung, Anlage 13C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung, Anlage 13D Praktische Prüfung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung, Anlage 14A Theoretische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern, Anlage 14B Praktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern, Anlage 14C Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern, Anlage 14D Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern, Anlage 14E Theoretische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern, Anlage 14F Praktische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern, Anlage 15A Theoretische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern, Anlage 15B Praktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern, Anlage 15C Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern, Anlage 15D Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern, Anlage 15E Theoretische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern, Anlage 15F Praktische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern, Anlage 16A Theoretische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern, Anlage 16B Praktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern, Anlage 16C Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern, Anlage 16D Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern, Anlage 16E Theoretische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern, Anlage 16F Praktische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern, Anlage 17A Theoretische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern, Anlage 17B Praktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern, Anlage 17C Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern, Anlage 17D Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern, Anlage 17E Theoretische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern, Anlage 17F Praktische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern.
LuftPersVDV 2 010 Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
LuftPersVDV 2
§ 1
Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Einzelheiten der in der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) enthaltenen Anforderungen nach § 32 Abs. 1 Nr. 4 und 5 des Luftverkehrsgesetzes über die Lizenzierung und den Erwerb von Berechtigungen.
LuftPersVDV 2 020 Zweiter Abschnitt Ausbildung und Prüfung
LuftPersVDV 2
§ 2
Zweck der Ausbildung
Die Ausbildung dient dem Zweck, dem Luftfahrtpersonal die aus Gründen der Sicherheit des Luftverkehrs und der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Eine besondere Form der Ausbildung ist auch die zum Erwerb einer Lizenz oder Berechtigung geforderte Einweisung.
LuftPersVDV 2
§ 3
Täuschungsversuch, Rücktritt von der Prüfung
(1) Unternimmt der Bewerber einen Täuschungsversuch, ist er mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme an der Prüfung auszuschließen, und die Prüfung gilt als nicht bestanden.
(2) Tritt der Bewerber nach Beginn von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Etwas anderes gilt nur, wenn der Bewerber durch eine Erkrankung oder aus sonst nicht durch den Bewerber zu vertretenden Umständen die Prüfung oder einen Teil der Prüfung nicht antritt. Der Bewerber hat die Verhinderung unverzüglich durch Vorlage eines ärztlichen Attestes oder einer Bescheinigung nachzuweisen.
LuftPersVDV 2 030 Dritter Abschnitt Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer
LuftPersVDV 2
§ 4
Privatflugzeugführer
(zu § 1 LuftPersV)
(1) In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 1A zu vermitteln.
(2) In der Flugausbildung sind die in Anlage 1B festgelegten Übungen durchzuführen.
(3) Die theoretische Prüfung ist gemäß Anlage 1C durchzuführen.
(4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 1D nachzuweisen, dass er die zur Führung von Flugzeugen notwendigen Fähigkeiten besitzt.
LuftPersVDV 2
§ 5
Klassenberechtigung für Reisemotorsegler
(zu § 3a LuftPersV)
(1) In der Einweisung sind die in Anlage 2A festgelegten Übungen durchzuführen.
(2) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 2B nachzuweisen, dass er die zur Führung von Reisemotorseglern notwendigen Fähigkeiten besitzt.
LuftPersVDV 2
§ 6
Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk
mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm
(zu § 3b LuftPersV)
(1) in der Einweisung sind die in Anlage 3A festgelegten Übungen durchzuführen.
(2) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 3B nachzuweisen, dass er die zur Führung von einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm notwendigen Fähigkeiten besitzt.
LuftPersVDV 2
§ 7
Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 deutsch
(zu § 5 LuftPersV)
(1) In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 4A zu vermitteln.
(2) In der Flugausbildung sind die in Anlage 4B festgelegten Übungen durchzuführen.
(3) Die theoretische Prüfung ist gemäß JAR-FCL 1.130 deutsch durchzuführen.
(4) Der Bewerber hat eine praktische Prüfung gemäß JAR-FCL 1.135 deutsch abzulegen.
LuftPersVDV 2
§ 8
Segelflugzeugführer
(zu § 36 LuftPersV)
(1) In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 5A zu vermitteln.
(2) In der Flugausbildung sind die in Anlage 5B festgelegten Übungen durchzuführen.
(3) Die theoretische Prüfung ist gemäß Anlage 5C durchzuführen.
(4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 5D nachzuweisen, dass er die zur Führung von Segelflugzeugen notwendigen Fähigkeiten besitzt.
LuftPersVDV 2
§ 9
Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für
Segelflugzeugführer
(zu § 40a LuftPersV)
(1) In der theoretischen Ausbildung sind Kenntnisse gemäß Anlage 6A zu vermitteln.
(2) In der Flugausbildung sind die in Anlage 6B festgelegten Übungen durchzuführen.
(3) Die theoretische Prüfung ist gemäß Anlage 6C durchzuführen.
(4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 2B nachzuweisen, dass er die zur Führung von Reisemotorseglern notwendigen Fähigkeiten besitzt.
LuftPersVDV 2
§ 10
Freiballonführer
(zu § 46 LuftPersV)
(1) In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 7A zu vermitteln.
(2) In der praktischen Ausbildung sind die in Anlage 7B festgelegten Übungen durchzuführen.
(3) Die theoretische Prüfung ist gemäß Anlage 7C durchzuführen.
(4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 7D nachzuweisen, dass er die zur Führung von Freiballonen notwendigen Fähigkeiten besitzt.
LuftPersVDV 2
§ 11
Luftschiffführer
(zu § 50 LuftPersV)
(1) In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 8A zu vermitteln.
(2) In der Flugausbildung sind die in Anlage 8B festgelegten Übungen durchzuführen.
(3) Die theoretische Prüfung ist gemäß Anlage 8C durchzuführen.
(4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 8D nachzuweisen, dass er die zur Führung von Luftschiffen notwendigen Fähigkeiten besitzt.
(5) Der Erwerb einer Musterberechtigung für Luftschiffführer erfordert den Erwerb zusätzlicher Kenntnisse und eine Schulung auf dem Luftschiffmuster. Die Ausbildung muss mit Zustimmung der zuständigen Stelle die Inhalte der Anlagen 8A und 8B musterspezifisch ergänzen.
LuftPersVDV 2
§ 12
Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der
Länder
(zu § 62 LuftPersV)
(1) Die Ausbildung zum Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder erfolgt bei einem vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigten Ausbildungsbetrieb für Flugausbildung, der dafür eine Erlaubnis besitzt.
(2) In der theoretischen Ausbildung sind Kenntnisse gemäß Anlage 9A zu vermitteln.
(3) In der praktischen fliegerischen Einweisung und technischen Ausbildung sind die in Anlage 9B festgelegten Übungen durchzuführen.
(4) Die theoretische Prüfung ist gemäß Anlage 9C durchzuführen.
(5) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 9D nachzuweisen, dass er die für einen Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder notwendigen Fähigkeiten besitzt.
LuftPersVDV 2
§ 13
Kunstflugberechtigung
(zu § 81 LuftPersV)
(1) In der Flugausbildung sind die in Anlage 10A festgelegten Übungen durchzuführen.
(2) Der Bewerber um eine Kunstflugberechtigung hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 10B nachzuweisen, dass er die zur Durchführung von Kunstflügen notwendigen Fähigkeiten besitzt.
LuftPersVDV 2
§ 14
Schleppberechtigung
(zu § 84 LuftPersV)
Die gemäß § 84 Abs. 2 und Abs. 3 LuftPersV vorgeschriebenen Flüge sind in Übereinstimmung mit der Anlage 11 durchzuführen.
LuftPersVDV 2
§ 15
Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer
(zu § 85 LuftPersV)
(1) Für den Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer sind die in Anlage 12A enthaltenen Instrumentenflugübungen durchzuführen.
(2) In der praktischen Prüfung hat der Bewerber gemäß Anlage 12B nachzuweisen, dass er die zur Durchführung von Wolkenflügen notwendigen Fähigkeiten besitzt.
LuftPersVDV 2
§ 16
Streu- und Sprühberechtigung
(zu § 86 LuftPersV)
(1) In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 13A zu vermitteln.
(2) In der Flugausbildung sind die festgelegten Übungen gemäß Anlage 13B durchzuführen.
(3) Der Bewerber für den Erwerb einer Streu- und Sprühberechtigung hat die theoretische Prüfung gemäß Anlage 13C durchzuführen.
(4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 13D nachzuweisen, dass er die zur Durchführung von Streu- und Sprühflügen notwendigen Fähigkeiten besitzt.
LuftPersVDV 2
§ 17
Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern nach
§ 1 LuftPersV
(zu § 88a LuftPersV)
(1) Die Auswahlprüfung nach § 88a Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV besteht aus einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 14A und einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 14B.
(2) In dem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang nach § 88a Abs. 1 Nr. 4 LuftPersV sind die theoretischen Kenntnisse gemäß Anlage 14C und die praktischen Fähigkeiten gemäß Anlage 14D zu vermitteln.
(3) Der Bewerber um den Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern hat in einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 14E nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Privatpiloten notwendigen Kenntnisse besitzt.
(4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 14F nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Privatpiloten notwendigen Fähigkeiten besitzt.
LuftPersVDV 2
§ 18
Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern
(zu § 89 LuftPersV)
(1) Die Auswahlprüfung nach § 89 Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV besteht aus einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 15A und einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 15B.
(2) In dem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang nach § 89 Abs. 1 Nr. 4 LuftPersV sind die theoretischen Kenntnisse gemäß Anlage 15C und die praktischen Fähigkeiten gemäß Anlage 15D zu vermitteln.
(3) Der Bewerber um den Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern hat in einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 15E nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Segelflugzeugführern notwendigen Kenntnisse besitzt.
(4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 15F nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Segelflugzeugführern notwendigen Fähigkeiten besitzt.
LuftPersVDV 2
§ 19
Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern
(zu § 94 LuftPersV)
(1) Die Auswahlprüfung nach § 94 Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV besteht aus einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 16A und einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 16B.
(2) In dem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang nach § 94 Abs. 1 Nr. 4 LuftPersV sind die theoretischen Kenntnisse gemäß Anlage 16C und die praktischen Fähigkeiten gemäß Anlage 16D zu vermitteln.
(3) Der Bewerber um den Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern hat in einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 16E nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Freiballonführern notwendigen Kenntnisse besitzt.
(4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 16F nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Freiballonführern notwendigen Fähigkeiten besitzt.
LuftPersVDV 2
§ 20
Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern
(zu § 95 LuftPersV)
(1) Die Auswahlprüfung nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV besteht aus einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 17A und einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 17B.
(2) In dem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 LuftPersV sind die theoretischen Kenntnisse gemäß Anlage 17C und die praktischen Fähigkeiten gemäß Anlage 17D zu vermitteln.
(3) Der Bewerber um den Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern hat in einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 17E nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Luftschiffführern notwendigen Kenntnisse besitzt.
(4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 17F nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Luftschiffführern notwendigen Fähigkeiten besitzt.
LuftPersVDV 2
§ 21
Unterschiedsschulung, Vertrautmachen
(1) Für den Wechsel auf eine andere Flugzeug- oder Reisemotorseglerbaureihe oder ein anderes Flugzeug- oder Reisemotorseglermuster innerhalb derselben Klassenberechtigung sind die Bestimmungen der Anlage 1M zur 1. DV LuftPersV sinngemäß anzuwenden. Die Unterschiedsschulung ist von einem entsprechend qualifizierten Lehrberechtigten durchzuführen und nach Abschluss durch Unterschrift im Flugbuch zu bestätigen.
(2) Soweit sich ein Flugzeug oder Reisemotorsegler hinsichtlich seiner Bauart, seines höchstzulässigen Abfluggewichtes oder seiner Flugeigenschaften von einem bisher geführten Flugzeug- oder Reisemotorseglermuster unterscheidet, hat sich der Luftfahrzeugführer mit dessen Eigenschaften eigenständig vertraut zu machen.
LuftPersVDV 2
§ 22
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
LuftPersVDV 2
Anlage 1A
Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (zu § 4)
Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 9 - 26
LUFTRECHT Gesetzliche Grundlagen - Luftverkehrsgesetz (LuftVG) - Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) - Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) - Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) - Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) - Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) - Durchführungsverordnungen zur LuftPersV - Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO) - Durchführungsverordnungen zur LuftBO - weitere Gesetze und Verordnungen, soweit sie für den Privatflugzeugführer von Bedeutung sind. Nationale und internationale Organisationen der Luftfahrt - Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) - Luftfahrt-Bundesamt (LBA) - Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) - Luftfahrtbehörden der Länder - Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) - Deutscher Wetterdienst (DWD) - ICAO − Zuständigkeiten und Aufgaben - JAA − Zuständigkeiten und Aufgaben - EASA − Zuständigkeiten und Aufgaben Veröffentlichungen für Luftfahrer - Luftfahrthandbuch AIP - AIP VFR - Gliederung und Benutzung - VFR-Bulletin - Nachrichten für Luftfahrer Teil I und II (NfL I und NfL II) - NOTAM - Luftfahrtkarten ICAO Flugplätze - Arten der Flugplätze - Flugplatzzwang - Außenstart und Außenlandung - Notlandung - Sicherheitslandung Luftfahrzeuge - Arten - Zulassungen - Prüfungen - Lufttüchtigkeitsanweisungen - zulassungspflichtige Ausrüstung Luftfahrtpersonal - Ausbildung - Lizenz – Erteilung – Erweiterung – Verlängerung – Erneuerung – Widerruf, Ruhen und Beschränkung – Ausübung der Rechte - Berechtigungen Teilnahme am Luftverkehr - Pflichten der Teilnehmer am Luftverkehr - Allgemeine Regeln - Sichtflugregeln - Luftraumklassifizierung - Flugsicherungsvorschriften - Ausrüstung der Luftfahrzeuge - allgemeine Flugbetriebsvorschriften - Vermeidung von unnötigem Fluglärm Flugfunkdienst - Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes - Zulassung und Genehmigung von Funkanlagen - Funksprechverfahren - Not- und Dringlichkeitsverkehr - Verordnung über Flugsicherungsausrüstung von Luftfahrzeugen Durchführung des Sprechfunkverkehrs Bei Flügen nach Sichtflugregeln von und zu einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache (BZF I) unter Verwendung der festgelegten Redewendungen, Ausdrücke, Verfahren, Abkürzungen einschließlich der Not- und Dringlichkeitsverfahren Haftung des Luftfahrzeugführers und Versicherungspflicht des Luftfahrzeughalters Straftaten, Ordnungswidrigkeiten NAVIGATION Gestalt der Erde - Form - Erdachse, Pole - Ausmaße - Bewegung Kartenkunde - Meridiane, Breitenparallele - Großkreise, Kleinkreise, Kursgleiche - Hemisphären, Nord/Süd, Ost/West - topografische Luftfahrtkarten - Projektionen und ihre Eigenschaften - Winkeltreue - Flächentreue (Äquivalenz) - Maßstab Konforme Schnittkegelprojektion (ICAO-Karte 1:500 000) - Haupteigenschaften - Aufbau - Meridiankonvergenz - Darstellung von Meridianen, Breitenparallelen, Großkreisen und Kursgleichen - Maßstab, Standardparallelen - bildliche Darstellung der Höhe über Grund Zeitrechnung - Beziehung zwischen koordinierter Weltzeit (UTC) und mittlerer Ortszeit (LMT) - Definition von Sonnenaufgangs- und Sonnenuntergangszeiten Bezugsrichtung - rechtweisend Nord (True North) - Magnetfeld der Erde, Missweisung – jährliche Veränderung - missweisend Nord (Mag North), Variation - vertikale und horizontale Komponenten - Isogonen, Null-Isogonen (Agone) - Magnetismus des Flugzeugs − magnetische Einflüsse im Flugzeug − Kompassablenkung (Deviation) − Kurven, Beschleunigungsfehler − Vermeidung magnetischer Störungen des Kompasses Entfernungen - Einheiten - Entfernungsmessung in Abhängigkeit der Kartenprojektion Luftfahrtkarten in der praktischen Navigation - Einzeichnen von Standorten - Breite und Länge - Peilung und Entfernung - Benutzung eines Winkelmessers - Messen von Kursen über Grund (Track) und Entfernungen Kartensymbolik/Gebrauch der Navigationskarten - Kartenauswertung - Topographie - Geländeform (Relief) − künstliche Geländemerkmale − unveränderliche Merkmale (z. B. längen- oder punktförmige, einmalige oder besondere Merkmale) − veränderliche Merkmale (z. B. Wasser) - Kartenvorbereitung - Falten der Karte - Verfahren für das Lesen der Karte - Orientierung anhand der Karte - Merkmale von Kontrollpunkten - Erwartetes Aussehen von Kontrollpunkten – mit ständigem Sichtkontakt – ohne ständigen Sichtkontakt – bei unsicherer Position (Auffanglinien) - Luftfahrtsymbole - Luftfahrtinformationen - Umrechnung von Einheiten Grundlagen der Navigation - angezeigte, berichtigte und wahre Geschwindigkeit (IAS, CAS und TAS) - Kurs über Grund, rechtweisender und missweisender Kurs - Wind, Einfluss auf Steuerkurs und Geschwindigkeit über Grund - Winddreieck - Berechnung von Steuerkurs und Geschwindigkeit über Grund - voraussichtliche Ankunftszeit (Estimated Time of Arrival/ETA) - Koppelnavigation, Position, festgelegter Standort Navigationsrechner - Anwendung eines mechanischen oder elektronischen Navigationsrechners sowie gegebenenfalls der Gebrauch von Überschlagsberechnungen für die Bestimmung folgender Größen: − wahre Fluggeschwindigkeit (TAS), Zeit und Entfernung − Umrechnung von Einheiten − benötigte Kraftstoffmenge − Druck, Dichte und wahre Höhe − Flugzeit und voraussichtliche Ankunftszeit − Winddreiecksaufgaben − Abtrift und Luvwinkel, Anwendung von TAS und Windgeschwindigkeit auf den Kurs über Grund − Steuerkurs und Geschwindigkeit über Grund Flugplanung - Auswahl von Kartenmaterial - Wettervorhersagen und Berichte für die Flugstrecke und den Flugplatz - Beurteilung der Wettersituation - Einzeichnen des Flugweges - Berücksichtigung von kontrollierten Lufträumen Luftraumbeschränkungen, Gefahrengebieten etc. - Verwendung von AIP und NOTAMS - Verbindungen zur Flugverkehrskontrollstelle in kontrollierten Lufträumen - Kraftstoffberechnung - Sicherheitsmindesthöhen für die Flugstrecke - Ausweichflugplatz - Fernmeldeverkehr und Funk-/Navigationsfrequenzen - UKW-Peilung (VDF-Peiler, QDM, QDR) - VOR-Peilung, Positionsbestimmung - Transponder und Radar - Satellitennavigation (GPS) - Erstellung eines Flugdurchführungsplans - Erstellung eines ATC-Flugplans - Auswahl von Meldepunkten, Zeit- und Entfernungsmarkierungen - Berechnungen von Masse und Schwerpunktlage - Berechnungen von Masse und Flugleistung Praktische Navigation - Kompasssteuerkurse, Verwendung der Deviationstabelle - Organisation der während des Fluges anfallenden Arbeitsbelastung - Abflugverfahren – Eintragungen in den Flugdurchführungsplan – Höhenmessereinstellung – Ermittlung von TAS und Geschwindigkeit über Grund (GS) - Einhaltung von Steuerkurs und Flughöhe - Durchführung der Sichtnavigation - Standortbestimmung – Bestimmung von Kontrollpunkten - Korrekturen von Steuerkurs - Anflugverfahren – Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Eintragungen in den Flugdurchführungsplan und das Flugzeugbordbuch METEOROLOGIE Die Atmosphäre - Zusammensetzung und Aufbau - Besonderheiten der Troposphäre - ICAO-Standardatmosphäre - atmosphärischer Druck - vertikale Schichtung Druck, Dichte und Temperatur - Luftdruck, Luftdruckmessung, Isobaren - Änderung von Druck, Dichte und Temperatur mit der Höhe - Begriffe aus der Höhenmessung - Strahlungsprozesse, Temperatur - Tagesgang der Temperatur - Stabilität und Labilität - Auswirkung von Strahlungs- und Advektionsprozessen Luftfeuchte und Niederschlag - Wasserdampf in der Atmosphäre - Luftfeuchte - Taupunkt, Spread - relative, absolute und spezifische Feuchte - Dampfdruck - Kondensation, Sublimation, Verdunstung - Niederschlag - Entstehung von Niederschlag - Niederschlagsarten Luftdruck und Wind - Hoch- und Tiefdruckgebiete - Luftbewegung – Druckgradient (Buys-Ballot’sches Gesetz), – Corioliskraft, Reibung (Bodenwind und geostrophischer Wind) - vertikale und horizontale Luftbewegung, Konvergenz, Divergenz - lokale Windsysteme (Föhn, Berg-/Talwind, Land-/Seewind, geführter Wind) - Turbulenz und Böigkeit - Einfluss von Wind und Windscherung bei Start und Landung Wolkenbildung - Abkühlung und Erwärmung durch Advektion, Strahlung und adiabatische Prozesse - Wolkenklassifizierung, Wolkenstockwerke – konvektive Wolken (Cumuluswolken) – stratiforme Wolken (Schichtwolken) – orografisch bedingte Wolken - Flugbedingungen in stratiformen und konvektiven Wolken Nebel, feuchter Dunst und trockener Dunst - Strahlungsnebel, Advektionsnebel, Mischungsnebel, gefrierender Nebel - Entstehung und Auflösung von Nebel - verminderte Sicht durch feuchten Dunst, Regen oder Sprühregen, Schnee, Rauch, Staub und Sand - Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens von verminderter Sicht - Gefahren bei Flügen bei geringer Horizontal- und Vertikalsicht Luftmassen, Hoch- und Tiefdruckgebiete - Eigenschaften von Luftmassen und Einflussgrößen - Einteilung der Luftmassen, Entstehungsgebiete - Transformation (Änderung) von Luftmassen während ihrer Verlagerung - Entstehung von Hoch- und Tiefdruckgebieten - Wettergeschehen im Zusammenhang mit Hoch- und Tiefdruckgebieten - Tiefdruckrinne, Höhentrog (Entstehung und Wettergeschehen) Fronten - Bildung von Fronten und Luftmassengrenzen - Warmfront – Entstehung einer Warmfront – zugehörige Wolken und Wettergeschehen – Wetterbedingungen im Warmsektor - Kaltfront – Entstehung einer Kaltfront – zugehörige Wolken und Wettergeschehen – Rückseitenwetter - Okklusion – Entstehung einer Okklusion – zugehörige Wolken und Wettergeschehen - stationäre Fronten – zugehörige Wolken und Wettergeschehen Vereisung - Ursachen und Bedingungen für die Vereisung - Bildung und Auswirkung von Raureif, Raueis, Klareis - Auswirkungen von Vereisung auf die Flugleistung - Vereisung des Antriebssystems, Vergaser-/Propellervereisung - Fliegerische Maßnahmen zur Vermeidung von Vereisung Gewitter - Gewitterbildung - Luftmassengewitter, Frontgewitter, orografisch bedingte Gewitter – Voraussetzungen – Entwicklungsprozess - Erkennen von günstigen Voraussetzungen für die Entstehung von Gewittern - Gefahren für Flugzeuge - Auswirkungen von Blitzen, Hagel und schwerer Turbulenz - Vermeidung von Flügen in der Nähe von Gewittern Flüge über gebirgigem Gelände - Einfluss des Geländes auf atmosphärische Prozesse - Bildung von Leewellen - lokale Windsysteme, Auf- und Abwinde, Rotoren - Gefahren Klimatologie - allgemeine jahreszeitlich bedingte Zirkulation in der Troposphäre über Europa - jahreszeitlich bedingtes lokales Wettergeschehen und Windbedingungen Höhenmessung - Bedeutung der Druckeinstellungen für den Luftverkehr - Druckhöhe, Dichtehöhe - Höhe über Grund, Höhe über NN, Flugflächen - ICAO-Standardatmosphäre - QNH, QFE, QFF, QNE (Standardeinstellungen) - Übergangshöhe, Übergangsschicht und Übergangsfläche Organisation der meteorologischen Sicherung des Luftverkehrs - Flugwettervorhersage und Beratung – LBZ – Konsultation - Flugwetterwarten – FWW – Briefing und Dokumentation - Flugwetterstation (Beobachtung) - Verfügbarkeit von periodischen Wettervorhersagen Wetteranalyse und Vorhersage - Wetterkarten, Symbole, Zeichen - Karten zur Vorhersage signifikanter Flugwetterbedingungen (Significant weather charts) - Vorhersagekarten für die Allgemeine Luftfahrt Wetterinformationen für die Flugvorbereitung - Berichte und Vorhersagen für Start, Reiseflug, Ziel und Ausweichflugplätze (TAF, GAFOR und andere), Auswertung von regelmäßigen Flugwettermeldungen (METAR) und Warnungen (SIGMET, AIRMET und andere) - Wetterinformationen über Selfbriefingsysteme - Flugwetterberatungen Wetterfunksendungen für die Luftfahrt - VOLMET, ATIS AERODYNAMIK Umströmung eines Körpers, Unterschallbereich - Luftwiderstand und Luftdichte - Grenzschicht - Reibungswiderstand - Bernoullische Gleichung, Venturi-Effekt - Umströmung einer ebenen Platte Zweidimensionale Umströmung des Flügelprofils - Geometrische Kenngrößen des Flügelprofils - Umströmung eines gekrümmten Flügelprofils, Druckverteilung am Profil - Laminare und turbulente Strömung, Umschlag- und Ablösepunkt - Entstehung von Auftrieb und Profilwiderstand - Beziehung zwischen Auftriebsbeiwert, Widerstandsbeiwert und Anstellwinkel Dreidimensionale Umströmung eines Tragflügels - Tragflügelgrundrisse und Profilformen - Gesamtwiderstand - induzierter Widerstand – Abwindwinkel, Wirbelwiderstand, Bodeneffekt – Flügelstreckung - schädlicher Widerstand – Interferenzwiderstand und Restwiderstand - Auftriebsverteilung am Tragflügel - Verhältnis Auftrieb/Widerstand, (Lilienthalpolare) Kräfteverteilung am Luftfahrzeug - Wirkende Kräfte und Kräftegleichgewicht - Auftriebskraft und Fluggewicht - Schub und Luftwiderstand - Stationäre Flugzustände (Horizontal-, Steig-, Gleit- und Kurvenflug) Steuerungsanlagen - die drei Hauptachsen – Nicken um die Querachse – Rollen um die Längsachse – Gieren um die Hochachse - Wirkung des Höhen-, Seitenruders und der Querruder - Steuerung bei Nick-, Roll- und Gierbewegungen - Gegenseitige Kopplung des Rollens und Gierens (Gierrollmoment, Rollgiermoment) - Seitengleitflug und Seitenwindsteuertechnik für die Landung - aerodynamischer Ausgleich und Masseausgleich von Steuerflächen Trimmsteuerung - Trimmruder, Ausgleichsruder und Gegenausgleichsruder - Aufgabe und Funktionsprinzip - Bedienung Landeklappen und Vorflügel - Wölbungs-, Spreiz-, Spalt- und Fowler-Klappen - Aufgabe und Funktionsprinzip - betrieblicher Einsatz - Vorflügel, Klappen an der Flügelvorderkante - Aufgabe und Funktionsprinzip - normaler/automatischer Betrieb Stabilität - Begriffsbestimmungen der statischen und dynamischen Stabilität - Längsstabilität - Einfluss der Schwerpunktlage auf die Längsstabilität und die Längssteuerbarkeit - Seitenstabilität (Quer- und Richtungsstabilität) - (Gegenseitige Kopplung der Quer- und Richtungsstabilität über das Schieben, Schieberollmoment) Strömungsabriss - kritischer Anstellwinkel - Störung der glatten Anströmung - Verringerung des Auftriebs, Erhöhung des Luftwiderstandes - Verschiebung des Druckpunktes - Anzeichen für beginnenden Strömungsabriss - Verhalten des Flugzeuges bei Strömungsabriss - Einflussgrößen auf die Abreißgeschwindigkeit und das Verhalten des Flugzeugs bei Strömungsabriss - Strömungsabriss bei Horizontal-, Steig-, Sink- und Kurvenflug - Möglichkeiten von Überziehwarnungen und Überziehwarnanlagen - Beenden des überzogenen Flugzustandes Vermeiden von Trudeln - Strömungsabriss an den Flügelspitzen - Einseitiger Strömungsabriss am Flügel - Entstehung einer Rollbewegung - Erkennen von beginnendem Trudeln - stationäres Trudeln - Einfluss des inneren und äußeren Schiebens - Steil- und Flachtrudeln – Einfluss der Schwerpunktlage, - Strömungsverhältnisse am Seiten- und Höhenleitwerk, Abschirmungen - Beenden des Trudelns Lastvielfaches und Abfangmanöver - Festigkeitsbetrachtungen - V-n-Diagramme für Böen und Abfangbelastungen - Belastungsgrenzen, mit und ohne Landeklappen - Veränderung des Lastvielfachen im Kurvenflug und beim Abfangen - höchstzulässige Manövergeschwindigkeit für vollen Ruderausschlag - Vorsichtsmaßnahmen während des Fluges Belastungen am Boden - seitliche Belastungen auf das Fahrwerk - Landung - Rollen, Vorsichtsmaßnahmen bei Richtungsänderungen ALLGEMEINE LUFTFAHRZEUGKENNTNISSE, TECHNIK Aufbau der Zelle - Bauteile - Rumpf, Tragflügel, Leitwerk - Höhen-, Quer- und Seitensteuerung - Trimmanlage und Landeklappen/Vorflügel - Fahrwerk - Spornrad, einschließlich Steuerung - Bugrad, einschließlich Steuerung - Bereifung, Zustand der Reifen - Bremsanlagen und Besonderheiten bei der Benutzung Belastungen der Zelle - statische Festigkeit - Lastvielfaches - Sicherheitsfaktor - Vorflugkontrolle - Verriegelung der Steuerorgane - Vorsichtsmaßnahmen am Boden und während des Fluges Triebwerk - Grundlagen des 4-Takt-Verbrennungsmotors (Otto- und Dieselmotor) - Ursachen für Frühzündung und Klopfen - Leistungsabgabe in Abhängigkeit von der Drehzahl (U/min) - Motorkühlung – Luftkühlung – Wasser-/Flüssigkeitskühlung – Zylinderkopftemperaturanzeige - Motorschmierung - Aufgaben und Arten der Schmierung – Schmierstoffsysteme – Ölverteilungsverfahren – Anforderungen an Ölpumpe und Ölfilter – Ölsorten und -qualitäten – Überwachung von Öltemperatur und Öldruck – Fehlererkennung im Schmierstoffsystem Zündanlagen - Grundlagen der Magnetzündung - Aufbau und Arbeitsweise - Zweck und Arbeitsweise der Schnappkupplung eines Zündmagneten - Überprüfungen, Fehlererkennung - betriebliche Verfahren zur Vermeidung von Zündkerzenverschmutzung Gemischbildung - Grundlagen des Schwimmervergasers - Aufbau und Arbeitsweise - Verfahren zur Beibehaltung des richtigen Gemischverhältnisses - Auswirkung der Flughöhe - manuelle Gemischregelung – Beibehaltung des richtigen Gemischverhältnisses – beschränkter Einsatz im Volllastbereich – Vermeiden von Klopfen - Kraftstoffabsperrventil - Arbeitsweise und Bedienung der Gemischregelanlage - Ausweich- und Ansaugluftsystem - Vergaservereisung, Einsatz der Vergaservorwärmung - Einspritzanlagen, Grundlagen und Arbeitsweise Kraftstoff - Kraftstoffklassifizierung – Sorten und Farbkennzeichnung – Qualitätsanforderungen - Prüfung auf Verunreinigung - Gebrauch von Kraftstofffiltern und -ablässen - Kraftstoffanlagen - Kraftstofftanks und -leitungen - Belüftungssystem - mechanische und elektrische Pumpen - Schwerkraftförderung - Tankwahl Propeller - Fachausdrücke - Umwandlung von Motorleistung in Schubkraft - Gestaltung und Aufbau von festen Propellern - Kräfteeinwirkung auf die Propellerblätter - Abhängigkeit zwischen Drehzahl und Fluggeschwindigkeit - Wirkungsgrad in Abhängigkeit der Geschwindigkeit - Gestaltung und Aufbau von Verstellpropellern - konstante Drehzahlregelung (Constant Speed Propeller) - Auswirkung von Änderungen des Blatteinstellwinkels - Einfluss der Fluggeschwindigkeit auf die Propellerdrehzahl (Windmilling) Triebwerksbedienung - Anlassverfahren und Vorsichtsmaßnahmen - Fehlererkennung - Warmlaufen, Überprüfung der Triebwerke und Systeme - Betriebsgrenzen für Öltemperatur und Öldruck - Betriebsgrenzen für die Zylinderkopftemperatur - Überprüfung der Zündanlage und anderer Systeme - Leistungsgrenzen - Vermeidung von schnellen Leistungswechseln - Bedienung der Gemischregelung Elektrische Anlage - Einbau und Betrieb von Wechselstrom- und Gleichstromgeneratoren - Gleichstromversorgung - Batterien, Speichervermögen und Ladevorgang - Voltmeter und Amperemeter - Sicherungsautomaten und Schmelzsicherungen - elektrisch betriebene Bordanlagen und Instrumente - Fehlererkennung - Verfahren bei Fehlfunktionen Unterdruckanlage - Bauelemente - Pumpen - Filteranlage - Fehlererkennung - Pneumatisch betriebene Instrumente - Verfahren bei Fehlfunktionen Bordinstrumente - Pitot-Rohr, Funktionsprinzip - Pitot-Rohr, Grundlagen und Aufbau - Abnahmestelle für den statischen Druck - Alternativabnahmestelle für den statischen Druck - Einbaufehler - Ablassöffnungen für Feuchtigkeit (Drainöffnungen) - Heizung der Drucksonden - Fehler durch Blockierung oder Undichtigkeit Fahrtmesser - Arbeitsweise und Aufbau - Verhältnis zwischen Gesamtdruck und statischem Druck - Begriffsbestimmungen der angezeigten, berichtigten und wahren Fluggeschwindigkeit (IAS, CAS, TAS) - Instrumentenfehler - Fluggeschwindigkeitsangaben, Farbkennzeichnung - Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten Höhenmesser - Arbeitsweise und Aufbau - Aufgabe der Einstellskala für den Luftdruck - Druckhöhe - wahre Höhe - Internationale Standardatmosphäre - Flugfläche - Anzeige (Drei-Zeiger) - Instrumentenfehler - Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten Variometer - Arbeitsweise und Aufbau - Funktionsprinzip - Eigenverzögerung - verzögerungsfreies Variometer - Anzeige - Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten Kreiselinstrumente - Grundlagen - Raumstabilität - Präzession Wendezeiger - Aufgabe und Funktionsprinzip - Auswirkung der Drehzahl (RPM) des Kreisels - Anzeige - Begrenzung der Drehgeschwindigkeitsanzeige - Energieversorgung - Libelle - Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten Fluglageanzeiger (Künstlicher Horizont) - Aufgabe und Funktionsprinzip - Anzeigen - Interpretation - Betriebsgrenzen - Energieversorgung - Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten Kursanzeiger (Kurskreisel) - Aufgabe und Funktionsprinzip - Anzeige - Nutzung in Verbindung mit dem Magnetkompass - Einstellung/Nachführung - scheinbare Auswanderung - Betriebsgrenzen - Energieversorgung - Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten Magnetkompass - Aufbau und Funktionsprinzip - Variation und Deviation - Kurven- und Beschleunigungsfehler - Vorsichtsmaßnahmen beim Mitführen von magnetischen Gegenständen - Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten Triebwerksüberwachungsinstrumente - Grundlagen, Anzeige und Betrieb von – Öltemperaturanzeige – Öldruckanzeige – Zylinderkopftemperaturanzeige – Abgastemperaturanzeige – Ladedruckanzeige – Kraftstoffdruckanzeige – Kraftstoffdurchflussanzeige – Kraftstoffvorratsanzeige(n) - Drehzahlmesser Sonstige Instrumente - Grundlagen, Anzeige und Betrieb von – Unterdruckmesser – Voltmeter und Amperemeter - Warnanzeigen - sonstige Instrumente bezogen auf das Flugzeugmuster Lufttüchtigkeit - gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis - Einhaltung der Bestimmungen – regelmäßige Wartungsüberprüfungen – Einhaltung der Bestimmungen des Flughandbuchs (oder gleichwertiger Unterlagen) – Einhaltung von Anweisungen, Betriebsgrenzen, Hinweisschildern - Ergänzungen zum Flughandbuch - Bereitstellung und Aufbewahrung von Unterlagen – technische Nachweisführung für Flugzeug, Triebwerk und Propeller – Aufzeichnung von Mängeln bzw. Ausfällen und technischen Defekten - Wartungsarbeiten, die von Piloten durchgeführt werden dürfen Masse und Schwerpunktlage - höchstzulässige Masse - Grenzen der Schwerpunktlage vorne und hinten, Normal- und Nutzbetrieb - Ermittlung von Masse und Schwerpunktlage - Flughandbuch und Beladeplan Flugleistung Start - verfügbare Startrollstrecke und verfügbare Startstrecke - Abheben und Steigflug - Auswirkungen von Masse, Wind und Dichtehöhe - Auswirkungen von Pistenbeschaffenheit und -neigung - Benutzung der Landeklappen Landung - Auswirkungen von Masse, Wind, Dichtehöhe und Anfluggeschwindigkeit - Benutzung der Landeklappen - Auswirkungen von Pistenbeschaffenheit und -neigung Reiseflug - Verhältnis zwischen Leistungsbedarf und verfügbarer Leistung - Flugleistungsdiagramm - maximale Steiggeschwindigkeit und maximaler Steigwinkel - Reichweite und Flugdauer - Auswirkungen von Konfiguration, Masse, Temperatur und Flughöhe - Rückgang der Flugleistung bei Steigflugkurven - Gleitflug - ungünstige Einflüsse – Vereisung, Regen – Zustand der Zelle – Auswirkung der Klappenstellung VERHALTEN IN BESONDEREN FÄLLEN Flugzeug - Einstellen und Sichern der Sitze - Schulter- und Sitzgurte - Lage und Handhabung der Notausrüstung und Notausstiege – Feuerlöscher – Maßnahmen bei einem Feuer am Boden und in der Luft – Triebwerksbrand, Brand in der Kabine und in der elektrischen Anlage – Eisverhütung – Noträumung des Flugzeugs – Systemausfälle - Kohlenmonoxidvergiftung - Vorsichtsmaßnahmen beim Betanken - brennbare Güter/Druckbehälter Flugbetrieb - Wirbelschleppen - Aquaplaning - Windscherung – Start – Anflug – Landung - Unterweisung der Fluggäste - Noträumung des Flugzeugs - Notlandungen - Landung mit eingefahrenem Fahrwerk - Notwasserung - Ausfall von Bremsen und Lenkung - Startabbruch - Triebwerksausfall nach dem Start - Abbruch des Landeanfluges/Durchstarten - Fehlanflug MENSCHLICHES LEISTUNGSVERMÖGEN Grundlagen der Physiologie Begriffe - Zusammensetzung der Atmosphäre - Gasgesetze - Atmung und Blutkreislauf Auswirkungen von Partialdruck - Auswirkung von zunehmender Flughöhe - Gasaustausch - Hypoxie (Sauerstoffmangel) – Symptome – vorbeugende Maßnahmen - Kabinendruck – Auswirkungen von schnellem Druckabfall – Selbstrettungszeit (Time of Useful Consciousness/TUC) – Benutzung der Sauerstoffmasken und Notabstieg - Hyperventilation – Symptome – Vermeidung - Auswirkungen von Beschleunigungen Sehvermögen - Physiologie des Sehens - Einschränkungen des Sehvermögens - Sehfehler - optische Täuschungen Hörvermögen - Physiologie des Hörens - Sinneswahrnehmungen des Innenohrs (Vestibularorgan) – räumliche Desorientierung – Vermeidung von Desorientierung - Auswirkungen von Änderungen der Flughöhe - Lärm und Verlust des Gehörsinnes – Gehörschutz - Widersprüche zwischen akustischer und optischer Wahrnehmung Reisekrankheit - Ursachen, Symptome - vorbeugende Maßnahmen Fliegerische Fitness - medizinische Anforderungen - Störungen des Allgemeinbefindens und deren Behandlung – Erkältungskrankheiten – Magenverstimmungen – Medikamente und Nebenwirkungen – Alkohol, Drogen – Ermüdung – Schwangerschaft - persönliche Fitness - Fluggastbetreuung - Vorsichtsmaßnahmen vor dem Flug nach Tauchgängen Vergiftungsgefahr - gefährliche Güter - Kohlenmonoxidabgabe (Heizungsanlagen, Abgase) Grundlagen der Psychologie Der Informationsprozess - Begriffe der Sinneswahrnehmung - kognitive Wahrnehmung – Erwartung – Antizipation (gedankliche Vorwegnahme von Handlungsabläufen) – Verhaltensweisen Der zentrale Entscheidungsweg - mentale Belastung, Belastungsgrenzen - Informationsquellen – Reize und Aufmerksamkeit – verbale Kommunikation - Gedächtnis und Erinnerungsvermögen - Ursachen für Missdeutungen Stress - Ursachen und Auswirkungen - Erregungszustände - Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit - Stress erkennen und vermindern Lagebeurteilung und Entscheidungsfindung - Konzepte zur Lagebeurteilung - Gemütszustände – Verhaltensmuster - Risikoeinschätzung – Entwicklung von Situationsbewusstsein - typische Entscheidungsfehler - Serie (Kette) fehlerhafter Entscheidungen
LuftPersVDV 2
Anlage 1B
Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für
Privatflugzeugführer
(zu § 4)
Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 27 - 33
Allgemeines Der nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Ausbildung. Das in der praktischen Ausbildung verwendete Flugzeug muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Da nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Flugzeugmuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Flugzeuges aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen. Bei allen Übungen sind Einstellung und Betrieb des Triebwerks zu überwachen. Unnötiger Fluglärm ist zu vermeiden. Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen. Flugausbildung bis zum ersten Alleinflug Bodeneinweisung - Erklärung des Flugzeugmusters – Bauweise – Instrumentierung – Steuerbedienungsorgane - Klarlisten - Betriebshandbuch - Flugklarheit des Flugzeugs, Außenkontrolle Anlassen - Vorflugkontrolle gemäß Klarliste - Anlassen gemäß Klarliste Rollen - Beobachtung des übrigen Flugplatzverkehrs - Funktionsüberprüfungen (Auswendige Anwendung der Klarliste) Kontrollen vor dem Start - Durchführung der Kontrollen vor dem Start gemäß Klarliste - Abflugbriefing - Ansprechen der Notverfahren beim Start Start - Beobachten des Anflugluftraumes - Aufstellen des Flugzeuges – Windberücksichtigung - Ausrichten auf der Startbahn - Kompasskontrolle in Startrichtung - Setzen der Triebwerksleistung - Ruderbetätigung beim Startvorgang - Halten der Startrichtung - Abheben bei empfohlener Geschwindigkeit - Steigflug nach dem Abheben und Übergang zur festgelegten Steigfluggeschwindigkeit - Einziehen des Fahrwerks und Einfahren der Landeklappen - Drosselung der Triebwerksleistung auf Steigflugleistung unter Einhaltung der festgelegten Geschwindigkeit - Startabbruch - simulierter Triebwerksausfall nach dem Start Anmerkung: Ein simulierter Triebwerksausfall nach dem Start darf nur bei Ausbildungsflügen mit Fluglehrer durchgeführt werden. Steigflug - Einhalten von Kurs und Steigfluggeschwindigkeit - Trimmen - Triebwerkseinstellen für die beste Steigrate oder den besten Steigwinkel - Steigflugkurven auf vorgegebenen Kurs mit – 15 - 20 Grad Querneigung – 20 - 30 Grad Querneigung - Übergang in den Horizontalflug Horizontal- und Kurvenflug - Geradeausflug und Horizontalflug - koordinierte Kontrolle der Bewegungen um Quer-, Längs- und Hochachse - Demonstration der statischen und dynamischen Stabilität - Veränderung der Triebwerksleistung im Geradeausflug und Horizontalflug - Erhöhen und Herabsetzen der Fluggeschwindigkeit unter Beibehalten der Höhe und des Kurses - Einhalten von Höhe, Kurs und einer vorgegebenen Fluggeschwindigkeit bei Aus- und Einfahren der Landeklappen und des Fahrwerks - Trimmen – Gefahren - Erhöhen und Verringern von Auftrieb und/oder Widerstand Langsamflug - bei V(tief)s + 5 bis + 10 kt (Überziehgeschwindigkeit des Flugzeuges im jeweiligen Flugzustand + 5 bis + 10 kt Sicherheit) – im Reiseflugzustand – Klappen in Startstellung – Klappen in Anflugstellung und bei ausgefahrenem Fahrwerk - Verringerte Wirksamkeit der Steuerorgane beim Langsamflug - Einhalten von Höhe, Fluggeschwindigkeit und Richtung sowie Korrektur der Triebwerksleistung Kurvenflug - Kurven mit 30 Grad und 45 Grad Querneigung, links und rechts, um 90 Grad, 180 Grad, 360 Grad - Einhalten – vorgegebener Flughöhe – sicherer Fluggeschwindigkeit bei Erhöhung der Drehgeschwindigkeit unter Beachtung des Lastvielfachen – gleich bleibender Querlage und Drehgeschwindigkeit - Drehfehler des Magnetkompasses - Beenden auf vorgegebenen Kursen - unmittelbarer Übergang von Links- zur Rechtskurve und umgekehrt. Übungen anhand von Bodenmarkierungen - Rechteck über Grund - Windvorhaltewinkel - Einteilen und Berücksichtigen der Windversetzung - Einhalten der vorgegebenen Flughöhe - zwei Vollkreise um einen Bezugspunkt – Einleiten, Höhen- und Geschwindigkeitskontrolle, Beenden – S-Kurven über einer geraden Bezugslinie – Ausgleichen des Windeinflusses. Sinkflug - Einleiten – Einhalten von Kurs- und Sinkfluggeschwindigkeit – Trimmen – Vergaservorwärmung - beste Sinkrate - bester Gleitwinkel - Sinkflug mit und ohne Motorkraft im Geradeaus- und im Kurvenflug - Übergang vom Sink- in den Horizontalflug Platzrunde ... (nicht darstellbare Graphik, Fundstelle: BAnz. 2006, Beilage Nr. 60a, Seite 29) 1 Start 2 Steigflug auf mindestens 200 ft GND, bevor die erste Richtungsänderung aufgrund örtlicher Vorgaben durchgeführt wird 3 Steigflugkurve bis 20 Grad Querneigung, 90 Grad-Richtungsänderung zum Querabflug unter Windberücksichtigung 4 Steigflug bis mindestens 600 ft GND 5 Am Wendepunkt 90 Grad-Kurve bis maximal 30 Grad Querneigung zum Gegenanflug parallel zu der Start- und Landerichtung 6 Reiseflugbedingungen 7 Reduzieren der Geschwindigkeit und Setzen der Landeklappen in die erste Stellung, Vergaservorwärmung bedienen 8 Ggf. Fahrwerk ausfahren 9 Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Queranflug unter Windberücksichtigung 10 Sinkflug einleiten 11 Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Endanflug. Abweichungen in der Reihenfolge der Übungen 7-11 aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder der Besonderheiten des Flugzeugmusters sind zulässig. 12 Landekontrolle laut Klarliste 13 Landung – Bei Heckradflugzeugen: Dreipunktlandungen und Radlandungen – Bei Bugradflugzeugen: Aufsetzen mit Hauptfahrwerk Durchstarten und Landen - Setzen voller Triebwerksleistung - Korrektur der Fluglage - Vermindern der Widerstände durch Einfahren von Landeklappen und Fahrwerk - Steigflug - Landen und anschließender Wiederstart - Trimmung neutral - Klappen in Startstellung Beenden des Fluges - Zurückrollen zum Abstellplatz - Kontrolle nach der Landung (Auswendige Anwendung der Klarliste) - Abstellen des Triebwerkes gemäß Klarliste - Sichern des Flugzeuges gemäß Klarliste Besondere Flugzustände Die Flughöhe sollte mindestens 3.000 Fuß über Grund betragen. - Überziehen und Geradeaushalten mit dem Seitenruder bis zum Abkippen mit und ohne Motorkraft mit einem Minimum an Höhenverlust bei – Flugzeug im Reiseflugzustand – Flugzeug mit Landeklappen in Anflugstellung – Flugzeug mit Landeklappen in Anflugstellung und ausgefahrenem Fahrwerk – rechtzeitiges Erkennen und Beenden des Abkippens und Verhindern einer Weiterentwicklung zum Trudeln - Flugübungen im Bereich des Überziehens in - Steigflugkurven mit 10-30 Grad Querneigung und Landeklappen in Startstellung (simulierter Start) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses bzw. der Auslösung der Überziehwarnanlage − Beenden der Übung, ohne abzukippen oder Höhe zu verlieren - Sinkflugkurven mit 10-30 Grad Querneigung, Landeklappen in Anflugstellung und Fahrwerk ausgefahren (simulierter Anflug) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses bzw. der Auslösung der Überziehwarnanlage − Beenden der Übung, ohne abzukippen oder die Sinkrate zu erhöhen − Aufrichten aus Querneigungen von mindestens 45 Grad und aus Steig/Sinkfluglagen - Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich − Erkennen und Beenden von beginnenden Spiralsturzflügen – Motorleistung reduzieren (Leerlauf) – Querlage korrigieren (neutral) und weich abfangen Seitengleitflug − Einleiten − Richtung halten − Steuerung der Sinkrate − Beenden − Gefahren des Seitengleitfluges Verhalten bei Notlagen − Verhalten bei Notlagen unter Beachtung des Betriebshandbuches − Kontrolle der elektrischen Sicherungen bzw. Einschalten von Sicherungsautomaten − Notausfahren des Fahrwerks (falls vorhanden) − Störungen an Triebwerk und Ausrüstung − unerwartete Wetterverschlechterung − Feuerausbruch Erster Alleinflug Erlangen der fliegerischen Fertigkeiten Starten und Landen - bei Seitenwind - mit unterschiedlichen Gewichtszuständen (max. Zuladung) - mit Seitengleitflug - ohne Zuhilfenahme der Landeklappen - auf angenommenen begrenztem Raum - bei Dämmerung Ziellandungen - Ziellandungen aus der Platzrunde mit und ohne Motorhilfe – Aufsetzen innerhalb von 100 m nach dem Landezeichen - Ziellandung aus mindestens 600 m (2000 ft) über Grund ohne Motorhilfe – Aufsetzen innerhalb von 150 m nach dem Landezeichen Außenlandeübungen mit Fluglehrer aus verschiedenen Höhen - mit Motorhilfe – Auswahl eines geeigneten Geländes aus sicherer Höhe – Überflug des Geländes zur Feststellung von Einzelheiten, anschließend – Platzrunde und Endanflug - ohne Motorhilfe Die Durchführung der Notverfahren (Sofortmaßnahmen, Ursachensuche, Maßnahmen kurz vor der Landung) erfolgen gemäß Flughandbuch. Die Sofortmaßnahmen müssen auswendig beherrscht werden. Die Benutzung der Notfall-Klarliste ist in sinnvoller Weise in den Flugablauf zu integrieren. – Geschwindigkeit für bestes Gleiten (Trimmen) – Auswahl eines geeigneten Geländes unter Berücksichtigung des Windes – Einteilung des Anfluges – Anwendung der Notfall-Klarliste – Simuliertes Absetzen eines Not- oder Dringlichkeitsrufes – Verfahren kurz vor der Landung Anmerkung: Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer unter strenger Beachtung der Vermeidung einer Gefährdung von Mensch und Tier geübt werden. Sie sind in einem Durchstartverfahren ohne aufzusetzen durchzuführen. Für das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ist eine besondere Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde erforderlich. Überlandflugeinweisung - Kleinorientierung - Flug nach vorgegebenen Kursen - Orientierung bei ungünstigen Sichtbedingungen - voraussichtliche und tatsächliche Ankunftszeit - Geplante Abweichung vom vorgegebenen Kurs - Verwendung von Auffanglinien - Einflug in die Platzrunde - Möglichkeiten zur Vermeidung von Fluglärm Einweisung in den Gebrauch von Funknavigationshilfsmitteln - Gebrauch von bordeigenen Funknavigationsmitteln, VOR, ADF oder GPS - Nutzung bodengestützter Dienste wie VHF-Peiler (VDF) und Radar - Einsatz des Transponders Anmerkung: Die Dauer der Einweisung soll mindestens 90 Minuten betragen. Ersatzweise kann die Einweisung auf einem synthetischen Flugübungsgerät durchgeführt werden, § 14 1. DV LuftPersV bleibt unberührt. Die Ausbildungszeit auf einem synthetischen Flugübungsgerät zählt nicht zur erforderlichen Flugausbildungszeit gemäß § 1 (3) LuftPersV. An- und Abflüge mit Landung auf anderen als dem Ausbildungsflugplatz - Sprechfunkverkehr entsprechend den vorgeschriebenen Verfahren - Orientierung und Anflugverfahren - Höhenmessereinstellung - Beobachten des Luftraums, ggf. rechtzeitiges Ausweichen - Abstandhalten von anderem Luftverkehr - Einordnen in die Platzrunde - ausgelegte Zeichen und ggf. Lichtsignale - Landung auf dem Flugplatz – Orientieren auf dem Flugplatz – Zeichen und evtl. Lichtsignale – Abstellen des Flugzeuges - Abflug unter Beachtung der vorgeschriebenen Verfahren An- und Abflüge mit Landung auf Flugplätzen mit Flugverkehrskontrolle - Sprechfunkverkehr entsprechend der vorgeschriebenen Verfahren - Orientierung und Anflugverfahren in der Kontrollzone - Befolgen von Flugsicherungsanweisungen - Höhenmessereinstellung - Beobachten des Luftraums, ggf. rechtzeitiges Ausweichen - Abstandhalten von anderem Luftverkehr - ausgelegte Zeichen und ggf. Lichtsignale - Landung auf dem Flugplatz – Orientieren auf dem Flugplatz – Zeichen und Flugsicherungsanweisungen – evtl. Lichtsignale – Abstellen des Flugzeuges - Flugabfertigungsverfahren - Abflug auf der von der Flugsicherung angewiesenen Abflugstrecke Übungen bis zur Prüfungsreife mit und ohne Fluglehrer bis zur sicheren Beherrschung - Flugübungen gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 1-9 LuftPersV - Überlandflug gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 10 LuftPersV - Wiederholen der Flugübungen gemäß Anlage 1B - mindestens 10 Alleinstarts und 10 Alleinlandungen auf mindestens drei anderen Flugplätzen als dem Ausbildungsflugplatz - Landungen auf unterschiedlichen Pistenbelägen (Gras, Beton/Asphalt) Anmerkung: Simulierter Triebwerkausfall nach dem Start und Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer durchgeführt werden. Anmerkung: Aufsetzen und Durchstarten des Flugschülers im Alleinflug ist nur zulässig, wenn der Fluglehrer dafür einen Flugauftrag erteilt hat und am Flugplatz anwesend ist.
LuftPersVDV 2
Anlage 1C
Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer
(zu § 4)
Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 34
1. Die Abnahme der theoretischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter des Ausbildungsbetriebes/der Ausbildungseinrichtung für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2. Diese Prüfung ist eine schriftliche oder computergestützte Prüfung in den nachfolgend aufgeführten sieben Fächern und kann nach Ermessen der zuständigen Stelle an einem oder mehreren Tagen abgelegt werden. Mehrere Prüfungsfächer können zusammengefasst werden. Eine Prüfung besteht aus mindestens 120 Fragen. Der überwiegende Teil der Prüfung muss aus Auswahlfragen (Multiple Choice) nach dem jeweils gültigen amtlichen Fragenkatalog bestehen. Die folge
Der Text wird in der amtlichen Quelle fortgesetzt.
