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    DE-KHBV — Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern

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    KHBV KHBV 1978-04-10 BGBl I 1978, 473 Krankenhaus-Buchführungsverordnung Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern Neuf Neugefasst durch Bek. v. 24.3.1987 I 1045; Stand zuletzt geändert durch Art. 25 Abs. 2 G v. 7.8.2021 I 3311 (+++ Textnachweis ab: 15.4.1978 +++) (+++ Maßgaben aufgrund EinigVtr nicht mehr anzuwenden gem. Art. 109 Nr. 3 Buchst. g DBuchst. dd G v. 8.12.2010 I 1864 mWv 15.12.2010 +++) KHBV § 1 Anwendungsbereich (1) Die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern regeln sich nach den Vorschriften dieser Verordnung und deren Anlagen, unabhängig davon, ob das Krankenhaus Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, und unabhängig von der Rechtsform des Krankenhauses. Soweit die Absätze 3 und 4 nichts anderes bestimmen, bleiben die Rechnungs- und Buchführungspflichten nach dem Handels- und Steuerrecht sowie nach anderen Vorschriften unberührt. (2) Diese Verordnung gilt nicht für 1. die Krankenhäuser, auf die das Krankenhausfinanzierungsgesetz nach seinem § 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 keine Anwendung findet, 2. die Krankenhäuser, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2, 4 oder 7 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes nicht gefördert werden, es sei denn, daß diese Krankenhäuser auf Grund Landesrechts nach § 5 Abs. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes gefördert werden, oder 3. die Bundeswehrkrankenhäuser und die Krankenhäuser der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. (3) Krankenhäuser, die Kapitalgesellschaften im Sinne des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs sind, brauchen auch für Zwecke des Handelsrechts bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung ihres Jahresabschlusses nach dem Handelsgesetzbuch die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 des Handelsgesetzbuchs nicht anzuwenden. Nehmen die Krankenhäuser nach Satz 1 das Wahlrecht nach Satz 1 in Anspruch, so haben sie bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung die Bilanz nach Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 und den Anlagennachweis nach Anlage 3 zu gliedern. Nehmen die Krankenhäuser nach Satz 1 das Wahlrecht nach Satz 1 nicht in Anspruch, haben sie außerhalb des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zusätzlich gesonderte Dokumente bestehend aus den in Satz 2 näher bezeichneten Unterlagen zu erstellen. Die im Anlagennachweis vorgeschriebenen Angaben sind auch für den Posten "Immaterielle Vermögensgegenstände" und jeweils für die Posten des Finanzanlagevermögens zu machen. (4) Bei Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Absatz 3 Satz 1 für Zwecke des Handelsrechts gelten die Erleichterungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs bei der Aufstellung und Feststellung nicht; bei der Offenlegung nach den §§ 325 bis 328 des Handelsgesetzbuchs dürfen § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs mit der Maßgabe angewendet werden, daß in der Bilanz nach Anlage 1 und im Anlagennachweis nach Anlage 3 nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten ausgewiesen werden müssen und daß in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 die Posten 1 bis 8 und 10 zu dem Posten "Rohergebnis" zusammengefaßt werden dürfen. KHBV § 2 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. KHBV § 3 Buchführung, Inventar Das Krankenhaus führt seine Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung; im übrigen gelten die §§ 238 und 239 des Handelsgesetzbuchs. Die Konten sind nach dem Kontenrahmen der Anlage 4 einzurichten, es sei denn, daß durch ein ordnungsmäßiges Überleitungsverfahren die Umschlüsselung auf den Kontenrahmen sichergestellt wird. Für das Inventar gelten die §§ 240 und 241 des Handelsgesetzbuchs. KHBV § 4 Jahresabschluß (1) Der Jahresabschluß des Krankenhauses besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang einschließlich des Anlagennachweises. Die Bilanz ist nach der Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach der Anlage 2, der Anlagennachweis nach der Anlage 3 zu gliedern; im übrigen richten sich Inhalt und Umfang des Jahresabschlusses nach Absatz 3. (2) Der Jahresabschluß soll innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufgestellt werden. (3) Für die Aufstellung und den Inhalt des Jahresabschlusses gelten die §§ 242 bis 256a sowie § 264 Absatz 1a und 2, § 265 Abs. 2, 5 und 8, § 268 Abs. 1 und 3, § 270 Abs. 2, die §§ 271, 272, 274, 275 Absatz 4, § 277 Absatz 1 bis 3 Satz 1 und § 284 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs sowie Artikel 28, 42 bis 44 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch, soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt. KHBV § 5 Einzelvorschriften zum Jahresabschluß (1) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, anzusetzen. Kann ein Krankenhaus, das erstmals nach den Grundsätzen dieser Verordnung eine Bewertung des Anlagevermögens vornimmt, zum Stichtag der Eröffnungsbilanz die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht ohne unvertretbaren Aufwand ermitteln, so sind den Preisverhältnissen des vermutlichen Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkts entsprechende Erfahrungswerte als Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die am 1. Januar 1972 bis auf einen Erinnerungsposten abgeschrieben waren, können mit diesem Restbuchwert angesetzt werden. (2) Nicht auf dem Krankenhausfinanzierungsgesetz beruhende Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand für Investitionen in aktivierte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind in der Bilanz auf der Passivseite als "Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand", vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, auszuweisen. (3) Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz für Investitionen in aktivierte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind in der Bilanz auf der Passivseite als "Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG", vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, auszuweisen. (4) Sind Fördermittel für Lasten aus Darlehen, die vor Aufnahme des Krankenhauses in den Krankenhausplan für förderungsfähige Investitionskosten des Krankenhauses aufgenommen worden sind, bewilligt worden, ist in Höhe des Teils der jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, der nicht durch den Tilgungsanteil der Fördermittel gedeckt ist, in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden. Ist der Tilgungsanteil der Fördermittel aus der Darlehensförderung höher als die jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, ist in der Bilanz in Höhe des überschießenden Betrages auf der Passivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden. Für die in § 2 Nr. 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes genannten Ausbildungsstätten gelten Satz 1 und 2 entsprechend. (5) In Höhe der Abschreibungen auf die aus Eigenmitteln des Krankenhausträgers vor Beginn der Förderung beschafften Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die ein Ausgleich für die Abnutzung in der Zeit ab Beginn der Förderung verlangt werden kann, ist in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung" zu bilden. (6) Unter dem Eigenkapital sind bei Krankenhäusern in einer anderen Rechtsform als der Kapitalgesellschaft oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit als "festgesetztes Kapital" die Beträge auszuweisen, die vom Krankenhausträger auf Dauer zur Verfügung gestellt werden. Als "Kapitalrücklagen" sind sonstige Einlagen des Krankenhausträgers auszuweisen. Für Gewinnrücklagen gilt § 272 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs entsprechend. KHBV § 6 Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen Für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Aufbewahrungsfristen und die Vorlegung von Unterlagen gelten die §§ 257 und 261 des Handelsgesetzbuchs. KHBV § 7 (weggefallen) KHBV § 8 Kosten- und Leistungsrechnung Das Krankenhaus hat eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen, die eine betriebsinterne Steuerung sowie eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit erlaubt; sie muß die Ermittlung der pflegesatzfähigen Kosten sowie bis zum Jahr 2016 die Erstellung der Leistungs- und Kalkulationsaufstellung nach den Vorschriften der Bundespflegesatzverordnung in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung ermöglichen. Dazu gehören folgende Mindestanforderungen: 1. Das Krankenhaus hat die auf Grund seiner Aufgaben und Struktur erforderlichen Kostenstellen zu bilden. Es sollen, sofern hierfür Kosten und Leistungen anfallen, mindestens die Kostenstellen gebildet werden, die sich aus dem Kostenstellenrahmen der Anlage 5 ergeben. Bei abweichender Gliederung dieser Kostenstellen soll durch ein ordnungsmäßiges Überleitungsverfahren die Umschlüsselung auf den Kostenstellenrahmen sichergestellt werden. 2. Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten. 3. Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht nach Kostenstellen zu erfassen; sie sind darüber hinaus den anfordernden Kostenstellen zuzuordnen, soweit dies für die in Satz 1 genannten Zwecke erforderlich ist. KHBV § 9 Befreiungsvorschrift Ein Krankenhaus mit bis zu 100 Betten oder mit nur einer bettenführenden Abteilung kann von den Pflichten nach § 8 befreit werden, soweit die mit diesen Pflichten verbundenen Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zu dem erreichbaren Nutzen stehen und die in § 8 Satz 1 genannten Zwecke auf andere Weise erreicht werden können. Über die Befreiung entscheidet auf Antrag des Krankenhauses die zuständige Landesbehörde; dabei sind einvernehmliche Regelungen mit den in § 18 Absatz 1 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes genannten Beteiligten anzustreben. KHBV § 10 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 334 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 des Handelsgesetzbuchs handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats eines Krankenhauses, das Kapitalgesellschaft ist, bei der Aufstellung oder Feststellung eines Jahresabschlusses 1. entgegen § 1 Abs. 3 Satz 2 a) die Bilanz nicht nach Anlage 1, b) die Gewinn- und Verlustrechnung nicht nach Anlage 2 oder c) den Anlagennachweis nicht nach Anlage 3 gliedert oder 2. entgegen § 1 Abs. 3 Satz 4 die dort bezeichneten zusätzlichen Angaben im Anlagennachweis nicht, nicht in der vorgeschriebenen Form oder nicht mit dem vorgeschriebenen Inhalt macht. KHBV § 11 Übergangsvorschrift (1) § 279 des Handelsgesetzbuchs ist letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. Die Anlagen 1 und 4 mit den Änderungen, die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) und durch Artikel 1 Nummer 3 und 4 der Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 9. Juni 2011 (BGBl. I S. 1041) erfolgt sind, sind erstmals auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009, im Fall des Artikels 66 Absatz 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch nach dem 31. Dezember 2008 beginnen. Die Anlagen 1 und 4 in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung sind letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. Soweit im Übrigen in dieser Verordnung auf Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) verwiesen wird, gelten die in den Artikeln 66 und 67 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch enthaltenen Übergangsregelungen entsprechend. Artikel 66 Abs. 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gilt entsprechend. (2) § 1 Absatz 3, § 10 Nummer 2, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) sowie die Kontenrahmen für die Buchführung in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) sind erstmals auf den Jahresabschluss für das nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahr und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 1 Absatz 3 Satz 3 anzuwenden. (3) § 4 Absatz 3 sowie die Anlagen 2 und 4 in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3076) sind erstmals auf den Jahresabschluss für das nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahr und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 1 Absatz 3 Satz 3 anzuwenden. KHBV § 12 (weggefallen) - KHBV § 13 (Inkrafttreten) - KHBV Anlage 1 (Fundstelle: BGBl. I 1987, 1049 - 1052; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Gliederung der Bilanz *) Aktivseite A. Anlagevermögen: I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte (KUGr. 0901) .......... 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (KUGr. 0902) .......... 3. Geschäfts- oder Firmenwert (KUGr. 0903) .......... 4. geleistete Anzahlungen (KUGr. 091) .......... II. Sachanlagen: 1. Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken (KGr. 01; KUGr. 050, 053) .... ............. 2. Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte mit Wohnbauten einschließlich der Wohnbauten auf fremden Grundstücken (KGr. 03, KUGr. 052; KUGr. 053, soweit nicht unter 1.) ....... ............. 3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten (KGr. 04) ........ ............. 4. technische Anlagen (KGr. 06) . ............. 5. Einrichtungen und Ausstattungen (KGr. 07) ...... ............. 6. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (KGr. 08) ..... ............. ............... ------------- III. Finanzanlagen: 1. Anteile an verbundenen Unternehmen (KUGr. 092) ++) .. ............. 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen (KUGr. 093) ++) .. ............. 3. Beteiligungen (KUGr. 094) .... ............. 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs- verhältnis besteht (KUGr. 095) ++) .............. ............. 5. Wertpapiere des Anlagevermögens (KUGr. 096) .. ............. 6. sonstige Finanzanlagen (KUGr. 097) .................. ............. ............... ------------- davon bei Gesellschaftern bzw. dem Krankenhausträger .......... B. Umlaufvermögen: I. Vorräte: 1. Roh-, Hilfs- und Betriebs- stoffe (KUGr. 100-105) ....... ............ 2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen (KUGr. 106) .................. ............ 3. fertige Erzeugnisse und Waren (KUGr. 107) ............ ............ 4. geleistete Anzahlungen (KGr. 11) .................... ............ ................ ------------ II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (KGr. 12), .... ............ davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ........... 2. Forderungen an Gesellschafter bzw. den Krankenhausträger (KUGr. 160), ................. ............ davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ........... 3. Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (KGr. 15), ................... ............ davon nach der BPflV (KUGr. 151), ........... davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ........... 4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen (KUGr. 161) ++), . ............ davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ........... 5. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs- verhältnis besteht (KUGr. 162) ++), ............. ............ davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr .......... 6. Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital (KUGr. 164) ++) 7. sonstige Vermögensgegenstände (KUGr. 163), ................. ............ ................ ------------ davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr .......... III. Wertpapiere des Umlaufvermögens (KGr. 14), ...................... ................ davon Anteile an verbundenen Unternehmen (KUGr. 140) ++) .......... IV: Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten (KGr. 13) ....................... ................ C. Ausgleichsposten nach dem KHG: 1. Ausgleichsposten aus Darlehens- förderung (KUGr. 180) ........... ............ 2. Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung (KUGr. 181) ............ ................ ------------ D. Rechnungsabgrenzungsposten: 1. Disagio (KUGr. 170) ............. ............ 2. andere Abgrenzungsposten (KUGr. 171) ..................... ............ ................ ------------ E. Aktive latente Steuern (KGr. 19) ++) ............ F. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ............ G. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ............ ---------------------------------------------------------------------------- ................ ================ Passivseite A. Eigenkapital: 1. Eingefordertes Kapital (KUGr. 2003) Gezeichnetes Kapital (KUGr. 2001) .. ......... abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen (KUGr. 2002) .. ........ 2. Kapitalrücklagen (KUGr. 201) .... ............ 3. Gewinnrücklagen (KUGr. 202) ..... ............ 4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (KUGr. 203) ..................... ............ 5. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag (KUGr. 204) ..................... ............ ................ ------------ B. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens: 1. Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG (KGr. 22) .......... ............ 2. Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand (KGr. 23) .................. ............ ................ 3. Sonderposten aus Zuwendungen Dritter (KGr. 21) ------------ C. Rückstellungen: 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (KGr. 27) ............ 2. Steuerrückstellungen (KUGr. 280) .. ............ 3. sonstige Rückstellungen (KUGr. 281) ............ ................ ------------ D. Verbindlichkeiten: 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (KGr. 34), ....... ............ davon gefördert nach dem KHG, .......... davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .......... 2. erhaltene Anzahlungen (KGr. 36), .. ............ davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .......... 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (KGr. 32), ......... ............ davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .......... 4. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel (KGr. 33), ........................ ............ davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .......... 5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bzw. dem Krankenhausträger (KUGr. 370), ... ............ davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr ........... 6. Verbindlichkeiten nach dem Kranken- hausfinanzierungsrecht (KGr. 35), . ............ davon nach der BPflV (KUGr. 351), ........... davon mit einer Rest- laufzeit bis zu einem Jahr ........... 7. Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögen (KUGr. 371), ...................... ............ davon mit einer Rest- laufzeit bis zu einem Jahr ........... 8. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (KUGr. 372) ++), .................. ............ davon mit einer Rest- laufzeit bis zu einem Jahr ........... 9. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (KUGr. 373) ++), .................. ........... davon mit einer Rest- laufzeit bis zu einem Jahr ........... 10. sonstige Verbindlichkeiten (KUGr. 374), ...................... ............ ................. ------------ davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr ........... E. Ausgleichsposten aus Darlehens- förderung (KGr. 24) ................... ................. F. Rechnungsabgrenzungsposten (KGr. 38) .. ................. G. Passive latente Steuern (KGr. 39) ++) . ................. ---------------------------------------------------------------------------- ................. ================= Haftungsverhältnisse: ..................... ----- *) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz. ++) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften. KHBV Anlage 2 (Fundstelle: BGBl. I 1987, 1053 - 1054; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung *) 1. Erlöse aus Krankenhausleistungen (KGr. 40)................................. ........ 2. Erlöse aus Wahlleistungen (KGr. 41) ...... ........ 3. Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses (KGr. 42) .................. ........ 4. Nutzungsentgelte der Ärzte (KGr. 43) ..... ........ 4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs (KGr. 44, 45, 57, 58; KUGr. 591), soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten ................ ........ davon aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre (KGr. 58) ........ 5. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen/unfertigen Leistungen (KUGr. 550 u. 551) ....................... ........ 6. andere aktivierte Eigenleistungen (KUGr. 552) .............................. ........ 7. Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand, soweit nicht unter Nr. 11 (KUGr. 472) ....................... ........ 8. Sonstige betriebliche Erträge (KUGr. 473, 520; KGr. 54; KUGr. 592) ........ 9. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter (KGr. 60, 64) ...... ........ b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (KGr. 61-63), ......................... ........ davon für Altersversorgung (KGr. 62) ......... 10. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ........................ ........ (KUGr. 650; KGr. 66 ohne Kto. 6601, 6609, 6616 und 6618; KGr. 67; KUGr. 680; KGr. 71) b) Aufwendungen für bezogene Leistungen .. ........ ........... -------- ----------- (KUGr. 651 Kto. 6601, 6609, 6616 und 6618; KUGr. 681) Zwischenergebnis ............................. ........... 11. Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen (KGr. 46; KUGr. 470, 471), ......................... ........ davon Fördermittel nach dem KHG (KGr. 46) ......... 12. Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittelförderung (KGr. 48) .. ......... 13. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens (KUGr. 490-491) .......................... ......... 14. Erträge aus der Auflösung des Ausgleichspostens für Darlehensförderung (KUGr. 492) .............................. ......... 15. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens (KUGr. 752, 754, 755) .................... ......... 16. Aufwendungen aus der Zuführung zu Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KUGr. 753) .............................. ......... 17. Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte Nutzung von Anlagegegenständen (KGr. 77) ............. ......... 18. Aufwendungen für nach dem KHG geförderte, nicht aktivierungsfähige Maßnahmen (KUGr. 721) .............................. ......... 19. Aufwendungen aus der Auflösung der Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittelförderung (KUGr. 750, 751) ......................... ......... ........... --------- 20. Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (KUGr. 760, 761) ......... b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Krankenhaus üblichen Abschreibungen überschreiten (KUGr. 765) ............. ......... 21. sonstige betriebliche Aufwendungen ....... ......... ........... --------- ----------- (KGr. 69, 70; KUGr. 720, 731, 732, 763, 764, 781, 782, 790, 791, 793, 794), davon aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre (KUGr. 790) Zwischenergebnis ............................. ........... 22. Erträge aus Beteiligungen (KUGr. 500, 521), ........................ ......... davon aus verbundenen Unternehmen (Kto. 5000) ++) ......... 23. Erträge aus anderen Wertpapieren und aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens (KUGr. 501, 521), ........................ ......... davon aus verbundenen Unternehmen (Kto. 5010, 5210) ++) ......... 24. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (KGr. 51), ....................... ......... davon aus verbundenen Unternehmen (KUGr. 510) ++) ......... 25. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (KUGr. 762) .............................. ......... 26. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (KGr. 74), ............................... ......... ........... --------- ----------- davon für Betriebsmittelkredite (KUGr. 740), ......... davon an verbundene Unternehmen (KUGr. 741) ++) ......... 27. Steuern (KUGr. 730) ...................... ........... davon vom Einkommen und vom Ertrag ...................... 28. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ........ ........... =========== ----- *) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Gewinn- und Verlustrechnung ++) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften. KHBV Anlage 3 Anlagennachweis (Inhalt: nicht darstellbare Tabelle, Fundstelle: BGBl. I 1987, 1055) KHBV Anlage 4 (Fundstelle: BGBl. I 1987, 1056 - 1066; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Kontenrahmen für die Buchführung (Kontenklasse 0 - 8)   Kontenklasse 0: Ausstehende Einlagen und Anlagevermögen   01 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten 010 Bebaute Grundstücke 011 Betriebsbauten 012 Außenanlagen   02 frei   03 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 030 Bebaute Grundstücke 031 Wohnbauten 032 Außenanlagen   04 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten   05 Bauten auf fremden Grundstücken 050 Betriebsbauten 051 frei 052 Wohnbauten 053 Außenanlagen   06 Technische Anlagen 060 in Betriebsbauten 061 frei 062 in Wohnbauten 063 in Außenanlagen   07 Einrichtungen und Ausstattungen 070 in Betriebsbauten 071 frei 072 in Wohnbauten 076 Gebrauchsgüter 0761 Wiederbeschaffte, geringwertige Gebrauchsgüter (mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer von mehr als 51 bis zu 410 Euro 0762 Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer von mehr als 410 Euro 077 Festwerte in Betriebsbauten 078 frei 079 Festwerte in Wohnbauten   08 Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen 080 Betriebsbauten 081 frei 082 Wohnbauten   09 Immaterielle Vermögensgegenstände, Beteiligungen und andere Finanzanlagen 090 Immaterielle Vermögensgegenstände 0901 Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0902 entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0903 Geschäfts- oder Firmenwert 091 geleistete Anzahlungen 092 Anteile an verbundenen Unternehmen *) 093 Ausleihungen an verbundene Unternehmen *) 094 Beteiligungen 095 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *) 096 Wertpapiere des Anlagevermögens 097 Sonstige Finanzanlagen   Kontenklasse 1: Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung   10 Vorräte 100 Vorräte an Lebensmitteln 101 Vorräte des medizinischen Bedarfs 102 Vorräte an Betriebsstoffen 103 Vorräte des Wirtschaftsbedarfs 104 Vorräte des Verwaltungsbedarfs 105 Sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 106 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 107 Fertige Erzeugnisse, Waren   11 Geleistete Anzahlungen (soweit nicht in Kontengruppe 08 auszuweisen)     12 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen   13 Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten   14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 140 Anteile an verbundenen Unternehmen *)   15 Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 150 Forderungen nach dem KHG 151 Forderungen nach der Bundespflegesatzverordnung   16 Sonstige Vermögensgegenstände 160 Forderungen an Gesellschafter bzw. den Krankenhausträger 161 Forderungen gegen verbundene Unternehmen *) 162 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *) 163 Andere sonstige Vermögensgegenstände 164 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital   17 Rechnungsabgrenzung 170 Disagio 171 Andere Abgrenzungsposten   18 Ausgleichsposten nach dem KHG 180 Ausgleichsposten aus Darlehensförderung 181 Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung   19 Aktive latente Steuern, Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 190 Aktive latente Steuern 191 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung   Kontenklasse 2: Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen   20 Eigenkapital 200 Gezeichnetes/festgesetztes Kapital 2001 Gezeichnetes Kapital/festgesetztes Kapital 2002 Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 2003 Eingefordertes Kapital 201 Kapitalrücklagen 202 Gewinnrücklagen 203 Gewinnvortrag/Verlustvortrag 204 Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag   21 Sonderposten aus Zuwendungen Dritter   22 Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG   23 Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand   24 Ausgleichsposten aus Darlehensförderung   27 Pensionsrückstellungen   28 Andere Rückstellungen 280 Steuerrückstellungen 281 Sonstige Rückstellungen   29 frei   Kontenklasse 3: Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung   30 frei für spätere Entwicklungen   31 frei für spätere Entwicklungen   32 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen   33 Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel   34 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten   35 Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 350 Verbindlichkeiten nach dem KHG 351 Verbindlichkeiten nach der Bundespflegesatzverordnung   36 Erhaltene Anzahlungen   37 Sonstige Verbindlichkeiten 370 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bzw. dem Krankenhausträger 371 Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens 372 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen *) 373 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *) 374 Andere sonstige Verbindlichkeiten   38 Rechnungsabgrenzung   39 Passive latente Steuern   Kontenklasse 4: Betriebliche Erträge   40 Erlöse aus Krankenhausleistungen 400 Erlöse aus tagesgleichen Pflegesätzen 4001 Erlöse aus Basispflegesatz, vollstationär 4003 Erlöse aus Abteilungspflegesätzen, vollstationär 4004 Erlöse aus Abteilungspflegesätzen, teilstationär 4005 Erlöse aus Pflegesätzen für besondere Einrichtungen, vollstationär 4006 Erlöse aus Pflegesätzen für besondere Einrichtungen, teilstationär 401 Erlöse aus Fallpauschalen und Sonderentgelten 4010 Erlöse aus Fallpauschalen 4011 Erlöse aus Sonderentgelten 402 Erlöse aus vor- und nachstationärer Behandlung 4020 Erlöse aus vorstat. Behandlung nach § 115a SGB V 4021 Erlöse aus nachstat. Behandlung nach § 115a SGB V 403 Erlöse aus Ausbildungskostenumlage 404 Ausgleichsbeträge nach BPflV 405 Zuschlag nach § 18b KHG   41 Erlöse aus Wahlleistungen 410 Erlöse aus wahlärztlichen Leistungen 411 Erlöse aus gesondert berechneter Unterkunft 413 Erlöse aus sonstigen nichtärztlichen Wahlleistungen   42 Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses 420 Erlöse aus Krankenhausambulanzen 421 Erlöse aus Chefarztambulanzen einschließl. Sachkosten 422 Erlöse aus ambulanten Operationen nach § 115b SGB V   43 Nutzungsentgelte (Kostenerstattung und Vorteilsausgleich) und sonstige Abgaben der Ärzte 430 Nutzungsentgelte für wahlärztliche Leistungen 431 Nutzungsentgelte für von Ärzten berechnete ambulante ärztliche Leistungen 433 Nutzungsentgelte der Belegärzte 434 Nutzungsentgelte für Gutachtertätigkeit u.ä. 435 Nutzungsentgelte für die anteilige Abschreibung medizinisch-technischer Großgeräte   44 Rückvergütungen, Vergütungen und Sachbezüge 440 Erstattungen des Personals für freie Station 441 Erstattungen des Personals für Unterkunft 442 Erstattungen des Personals für Verpflegung 443 Erstattungen des Personals für sonstige Leistungen   45 Erträge aus Hilfs- und Nebenbetrieben, Notarztdienst 450 aus Hilfsbetrieben 451 aus Nebenbetrieben 452 aus der Bereitstellung von Krankenhausärzten für den Notarztdienst   46 Erträge aus Fördermitteln nach dem KHG 460 Fördermittel, die zu passivieren sind 461 Sonstige Fördermittel   47 Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand sowie Zuwendungen Dritter 470 Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung von Investitionen (soweit nicht unter 46) 471 Zuwendungen Dritter zur Finanzierung von Investitionen 472 Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung laufender Aufwendungen 473 Zuwendungen Dritter zur Finanzierung laufender Aufwendungen   48 Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittelförderung   49 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Verbindlichkeiten nach dem KHG und Ausgleichsposten aus Darlehensförderung 490 aus der Auflösung von Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG, zweckentsprechend verwendet 491 aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand 492 aus der Auflösung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung   Kontenklasse 5: Andere Erträge   50 Erträge aus Beteiligungen und anderen Finanzanlagen 500 Erträge aus Beteiligungen 5000 Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen *) 501 Erträge aus anderen Finanzanlagen 5010 Erträge aus anderen Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen *)   51 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 510 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge aus verbundenen Unternehmen *)   52 Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens 520 Sachanlagevermögen 521 Finanzanlagevermögen 5210 Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen *)   53 frei   54 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen   55 Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen 550 Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse 551 Bestandsveränderungen der unfertigen Leistungen 552 Andere aktivierte Eigenleistungen   56 frei   57 Sonstige Erträge   58 Erträge aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre   59 Übrige Erträge 590 (weggefallen) 591 Periodenfremde Erträge 592 Spenden und ähnliche Zuwendungen   Kontenklasse 6: Aufwendungen   60 Löhne und Gehälter 6000 Ärztlicher Dienst 6001 Pflegedienst 6002 Medizinisch-technischer Dienst 6003 Funktionsdienst 6004 Klinisches Hauspersonal 6005 Wirtschafts- und Versorgungsdienst 6006 Technischer Dienst 6007 Verwaltungsdienst 6008 Sonderdienste 6010 Personal der Ausbildungsstätten 6011 Sonstiges Personal 6012 Nicht zurechenbare Personalkosten   61 Gesetzliche Sozialabgaben (Aufteilung wie 6000 - 6012)   62 Aufwendungen für Altersversorgung (Aufteilung wie 6000 - 6012)   63 Aufwendungen für Beihilfen und Unterstützungen (Aufteilung wie 6000 - 6012)   64 Sonstige Personalaufwendungen (Aufteilung wie 6000 - 6012)   65 Lebensmittel und bezogene Leistungen 650 Lebensmittel 651 Bezogene Leistungen   66 Medizinischer Bedarf 6600 Arzneimittel (außer Implantate und Dialysebedarf) 6601 Kosten der Lieferapotheke 6602 Blut, Blutkonserven und Blutplasma 6603 Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel 6604 Ärztliches und pflegerisches Verbrauchsmaterial, Instrumente 6606 Narkose- und sonstiger OP-Bedarf 6607 Bedarf für Röntgen- und Nuklearmedizin 6608 Laborbedarf 6609 Untersuchungen in fremden Instituten 6610 Bedarf für EKG, EEG, Sonographie 6611 Bedarf der physikalischen Therapie 6612 Apothekenbedarf, Desinfektionsmaterial 6613 Implantate 6614 Transplantate 6615 Dialysebedarf 6616 Kosten für Krankentransporte (soweit nicht Durchlaufposten) 6617 Sonstiger medizinischer Bedarf 6618 Honorare für nicht im Krankenhaus angestellte Ärzte   67 Wasser, Energie, Brennstoffe   68 Wirtschaftsbedarf 680 Materialaufwendungen 681 Bezogene Leistungen   69 Verwaltungsbedarf   Kontenklasse 7: Aufwendungen   70 Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen 700 Zentraler Verwaltungsdienst 701 Zentraler Gemeinschaftsdienst   71 Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter (soweit Festwerte gebildet wurden)   72 Instandhaltung 720 Pflegesatzfähige Instandhaltung 7200 Instandhaltung im Sinne des § 17 Abs. 4b Satz 2 KHG, soweit nicht gefördert 7201 Instandhaltung Medizintechnik 7202 Instandhaltung Sonstiges 721 Nicht aktivierungsfähige, nach dem KHG geförderte Maßnahmen   73 Steuern, Abgaben, Versicherungen 730 Steuern 731 Sonstige Abgaben 732 Versicherungen   74 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 740 Zinsen und ähnliche Aufwendungen für Betriebsmittelkredite 741 Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen 742 Zinsen und ähnliche Aufwendungen für sonstiges Fremdkapital   75 Auflösung von Ausgleichsposten und Zuführungen der Fördermittel nach dem KHG zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten 750 Auflösung des Ausgleichspostens aus Darlehensförderung 751 Auflösung des Ausgleichspostens für Eigenmittelförderung 752 Zuführungen der Fördermittel nach dem KHG zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten 753 Zuführung zu Ausgleichsposten aus Darlehensförderung 754 Zuführung von Zuweisungen oder Zuschüssen der öffentlichen Hand zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten (soweit nicht unter KUGr. 752) 755 Zuführung der Nutzungsentgelte aus anteiligen Abschreibungen medizinisch-technischer Großgeräte zu Verbindlichkeiten nach dem KHG   76 Abschreibungen 760 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 761 Abschreibungen auf Sachanlagen 7610 Abschreibungen auf wiederbeschaffte Gebrauchsgüter 762 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 763 Abschreibungen auf Forderungen 764 Abschreibungen auf sonstige Vermögensgegenstände 765 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Krankenhaus üblichen Abschreibungen überschreiten   77 Aufwendungen für die Nutzung von Anlagegütern nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 KHG   78 Sonstige Aufwendungen 781 Sachaufwand der Ausbildungsstätten 782 Sonstiges 7821 Aufwendungen aus Ausbildungsstätten-Umlage nach § 15 Abs. 3 BPflV   79 Übrige Aufwendungen 790 Aufwendungen aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre 791 Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 792 (weggefallen) 793 Periodenfremde Aufwendungen 794 Spenden und ähnliche Aufwendungen   Kontenklasse 8:   80 frei   81 frei   82 frei   83 frei   84 frei   85 Eröffnungs- und Abschlußkonten   86 Abgrenzung der Erträge, die nicht in die Kostenrechnung eingehen   87 Abgrenzung der Aufwendungen, die nicht in die Kostenrechnung eingehen   88 Kalkulatorische Kosten   89 frei   Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen Kontengruppe, -untergruppe bzw. Konto   03 und 052 Hier sind Wohnbauten zuzuordnen, die für den Krankenhausbetrieb nicht unerläßlich notwendig sind und deshalb nach dem KHG nicht gefördert werden. Sie müssen gegenüber Kontengruppe 01 und 050 ausreichend abgegrenzt werden. 150 Die Fördermittel sind mit Eingang des entsprechenden Bewilligungsbescheides als Forderung in Kontengruppe 15 mit Gegenbuchung im Ertrag, Kontengruppe 46, zu buchen. Zur Neutralisierung im Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres werden a) die für die Anschaffung von aktivierten Anlagegütern zweckentsprechend verwendeten Fördermittel bei Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei Kontengruppe 22 in die Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG eingestellt; soweit über die als Forderungen aktivierten Fördermittel durch Vorfinanzierung verfügt wurde, ist der entsprechende Betrag ebenfalls als Sonderposten einzustellen; b) die noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermittel bei Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei Kontenuntergruppe 350 als Verbindlichkeiten behandelt. 200 Bei einem nicht in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft geführten Krankenhaus ist das Konto im Einklang mit § 5 Absatz 6 entsprechend anzupassen.   60 Vergütungen für Überstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, Zuschläge, Zulagen, Sachbezüge für freie Station, Mutterhausabgaben und Gestellungsgelder sind der Kontengruppe 60 "Löhne und Gehälter" zuzuordnen. Aufwendungen für fremdes Personal sind den Konten zuzuordnen, die in Anlage 2 in den Klammerhinweisen unter Nr. 10 Buchstabe b "Aufwendungen für bezogene Leistungen" oder unter Nr. 20 "sonstige betriebliche Aufwendungen" genannt sind. Kosten für Fremdleistungen sind als Sachkosten bei der Kontengruppe 70 zu buchen.   6000 Vergütung an alle Ärzte. Vergütung an Ärzte im Praktikum, soweit diese auf die Besetzung im Ärztlichen Dienst angerechnet werden. An fremde Ärzte gezahlte Honorare sind dem Konto 6618 zuzuordnen.   6001 Vergütung an die Pflegedienstleitung und an Pflege- und Pflegehilfspersonal im stationären Bereich (Dienst am Krankenbett). Dazu gehören auch Pflegekräfte in Intensivpflege- und -behandlungseinheiten sowie Dialysestationen, ferner Vergütungen an Schüler und Stationssekretärinnen, soweit diese auf die Besetzung der Stationen mit Pflegepersonal angerechnet werden (siehe auch Konto 6011 "Sonstiges Personal"). Vergütungen für Pflegepersonal, das im medizinisch-technischen Dienst, Funktionsdienst, Wirtschafts- und Versorgungsdienst oder Verwaltungsdienst eingesetzt wird, sind auf die entsprechenden Konten (6002, 6003, 6005 und 6007) zu buchen.   6002 Vergütungen an Apothekenpersonal (Apotheker, pharmazeutisch-technische Assistentinnen, Apothekenhelferinnen, Laborantinnen, Dispensierschwestern) Arzthelfer Audiometristen Bio-Ingenieure Chemiker Chemotechniker Cytologieassistenten Diätassistenten EEG-Assistenten Gesundheitsingenieure Kardiotechniker Krankengymnasten Krankenhausingenieure Laboranten Logopäden Masseure Masseure und medizinische Bademeister Medizinphysiker Medizinisch-technische Assistenten Medizinisch-technische Gehilfen Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten Medizinisch-technische Radiologieassistenten Orthoptisten Personal für die medizinische Dokumentation Physiker Physikalisch-technische Assistenten Psychagogen Psychologen Nichtärztliche Psychotherapeuten Schreibkräfte im ärztliche und medizinisch-technischen Bereich Sonstige Kräfte im medizinisch-technischen Bereich Sozialarbeiter Tierpfleger und Sektionsgehilfen Zahnärztliche Helferinnen sowie vergleichbares medizinisch-technisches Personal Zum medizinisch-technischen Behandlungsbereich gehören: Apotheken, Laboratorien einschl. Stationslaboratorien, Röntgen-, EKG-, EEG-, EMG-, Grundumsatzabteilungen, Bäder- und Massageabteilungen, elektrophysikalische Abteilungen, Sehschulen, Sprachschulen, Körperprüfabteilungen usw.   6003 Vergütungen an Krankenpflegepersonal für Operationsdienst Krankenpflegepersonal für Anästhesie Hebammen und Entbindungspfleger; an fremde Hebammen und Entbindungspfleger gezahlte Honorare sind dem Konto 6617 zuzuordnen Krankenpflegepersonal in der Ambulanz Krankenpflegepersonal in Polikliniken Krankenpflegepersonal im Bluttransfusionsdienst Krankenpflegepersonal in der Funktionsdiagnostik Krankenpflegepersonal in der Endoskopie Kindergärtnerinnen, soweit zur Betreuung kranker Kinder eingesetzt Krankentransportdienst Beschäftigungstherapeuten (einschließlich Arbeitstherapeuten) Personal der Zentralsterilisation   6004 Vergütungen an Haus- und Reinigungspersonal der Kliniken und Stationen   6005 Vergütung an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt wird: Desinfektion Handwerker (soweit nicht in Konto 6006) Hausmeister Hof- und Gartenarbeiter Hol- und Bringedienste Küchen und Diätküchen (einschließlich Ernährungsberaterinnen) Lager Reinigungsdienst, ausgenommen klinisches Hauspersonal Transportdienst (nicht Krankentransportdienst, siehe Konto 6003) Wäscherei und Nähstube Wirtschaftsbetriebe (z.B. Metzgereien, Schweinemästereien, Gärtnereien, Ökonomien) Zentrale Bettenaufbereitung Personal, das mit Verwaltungsarbeit beschäftigt ist, muß bei Konto 6007 ausgewiesen werden.   6006 Vergütungen an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt wird: Betriebsingenieure Einrichtungen zur Versorgung mit Heizwärme, Warm- und Kaltwasser, Frischluft, medizinischen Gasen, Strom Technische Betriebsassistenten Technische Servicezentren Technische Zentralen Instandhaltung, z.B. Maler, Tapezierer und sonstige Handwerker   6007 Vergütungen für das Personal der engeren und weiteren Verwaltung, der Registratur, ferner der technischen Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6006 (z.B. Betriebsingenieur) erfaßt, z.B. Aufnahme- und Pflegekostenabteilung Bewachungspersonal Botendienste (Postdienst) Büchereien Einkaufsabteilung Inventar- und Lagerverwaltung Kasse und Buchhaltung (einschließlich Nebenbuchhaltung) Personalverwaltung Pförtner Planungsabteilung Registratur Statistische Abteilung Technische Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6006 erfaßt Telefonisten und Personal zur Bedienung zentraler Rufanlagen Verwaltungsleitung Verwaltungsschreibkräfte Wirtschaftsabteilung   6008 EUR Vergütungen an Oberinnen Hausschwestern Heimschwestern Schwestern in der Schwesternverwaltung Seelsorger Krankenhausfürsorger Mitarbeiter, die zur Betreuung des Personals und der Personalkinder eingesetzt sind   6010 EUR Vergütungen für Lehrkräfte, die für diese Tätigkeit einen Arbeits- oder Dienstvertrag haben (evtl. anteilig). Sonstige Entschädigungen, z.B. Honorare für nebenamtliche Lehrtätigkeit von Krankenhausmitarbeitern oder Honorare nicht fest eingestellter Lehrkräfte, sind dem Sachaufwand der Ausbildungsstätten (KUGr. 781) zuzuordnen.   6011 EUR Vergütungen für Famuli Famuli Schülerinnen (Schüler), soweit diese auf die Besetzung der Stationen mit Pflegepersonal nicht angerechnet werden Vorschülerinnen Praktikantinnen und Praktikanten jeglicher Art, soweit nicht auf den Stellenplan einzelner Dienstarten angerechnet Taschengelder und ähnliche Zuwendungen   61 (Aufteilung wie 6000 - 6012) Hier sind die Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu buchen. In ihrer Höhe gesetzlich festgelegte Arbeitnehmeranteile, die ganz oder teilweise vom Arbeitgeber übernommen werden, sind als Löhne und Gehälter zu behandeln.   62 (Aufteilung wie 6000 - 6012) Hier sind nur die Aufwendungen für Altersversorgung, und zwar Beiträge zu Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskassen sowie anderen Versorgungseinrichtungen, ferner Ruhegehälter für ehemalige Mitarbeiter des Krankenhauses zu buchen. Alle übrigen freiwilligen Sozialleistungen gehören - soweit es nicht Beihilfen und Unterstützungen sind - zu den sonstigen Personalaufwendungen.   63 (Aufteilung wie 6000 - 6012)   64 (Aufteilung wie 6000 - 6012) Sonstige Personalaufwendungen, wie Erstattungen von Fahrtkosten zum Arbeitsplatz und freiwillige soziale Leistungen an die Mitarbeiter (freiwillige Weihnachtsgeschenke, Jubiläumsgeschenke und -zuwendungen, Zuschuß zum Mittagessen).   6618 Honorare für nicht am Krankenhaus angestellte Ärzte sind in der Gewinn- und Verlustrechnung der Nr. 10 Buchstabe b zuzuordnen. Im Kosten- und Leistungsnachweis werden diese Aufwendungen unter dem "sonstigen medizinischen Bedarf" ausgewiesen.   *) Nur für Kapitalgesellschaften. KHBV Anlage 5 (Fundstelle: BGBl. I 1987, 1067 - 1068) Kostenstellenrahmen für die Kosten- und Leistungsrechnung 90 Gemeinsame Kostenstellen 900 Gebäude einschließlich Grundstück und Außenanlagen 901 Leitung und Verwaltung des Krankenhauses 902 Werkstätten 903 Nebenbetriebe 904 Personaleinrichtungen (für den Betrieb des Krankenhauses unerläßlich) 905 Aus-, Fort- und Weiterbildung 906 Sozialdienst, Patientenbetreuung 907 frei 908 frei 909 frei 91 Versorgungseinrichtungen 910 Speisenversorgung 911 Wäscheversorgung 912 Zentraler Reinigungsdienst 913 Versorgung mit Energie, Wasser, Brennstoffen 914 Innerbetriebliche Transporte 915 frei 916 frei 917 Apotheke/Arzneimittelausgabestelle (ohne Herstellung) 918 Zentrale Sterilisation 919 frei 92 Medizinische Institutionen 920 Röntgendiagnostik und -therapie 921 Nukleardiagnostik und -therapie 922 Laboratorien 923 Funktionsdiagnostik 924 Sonstige diagnostische Einrichtungen 925 Anästhesie, OP-Einrichtungen und Kreißzimmer 926 Physikalische Therapie 927 Sonstige therapeutische Einrichtungen 928 Pathologie 929 Ambulanzen 93 - 95 Pflegefachbereiche - Normalpflege 930 Allgemeine Kostenstelle 931 Allgemeine Innere Medizin 932 Geriatrie 933 Kardiologie 934 Allgemeine Nephrologie 935 Hämodialyse/künstliche Niere (alternativ 962) 936 Gastroenterologie 937 Pädiatrie 938 Kinderkardiologie 939 Infektion 940 Lungen- und Bronchialheilkunde 941 Allgemeine Chirurgie 942 Unfallchirurgie 943 Kinderchirurgie 944 Endoprothetik 945 Gefäßchirurgie 946 Handchirurgie 947 Plastische Chirurgie 948 Thoraxchirurgie 949 Herzchirurgie 950 Urologie 951 Orthopädie 952 Neurochirurgie 953 Gynäkologie 954 HNO und Augen 955 Neurologie 956 Psychiatrie 957 Radiologie 958 Dermatologie und Venerologie 959 Zahn- und Kieferheilkunde, Mund- und Kieferchirurgie 96 Pflegefachbereiche - abweichende Pflegeintensität 960 Allgemeine Kostenstelle 961 Intensivüberwachung 962 Intensivbehandlung 963 frei 964 Intensivmedizin 965 Minimalpflege 966 Nachsorge 967 Halbstationäre Leistungen - Tageskliniken 968 Halbstationäre Leistungen - Nachtkliniken 969 Chronisch- und Langzeitkranke 97 Sonstige Einrichtungen 970 Personaleinrichtungen (für den Betrieb des Krankenhauses nicht unerläßlich) 971 Ausbildung 972 Forschung und Lehre 973-979 frei 98 Ausgliederungen 980 Ambulanzen 981 Hilfs- und Nebenbetriebe 982-989 frei 99 frei

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