LEGALDIGMLEGALDIGM
    ← Deutschland
    Beta
    DE-JURAUSBREFG

    DE-JURAUSBREFG — Gesetz zur Reform der Juristenausbildung

    Beta. Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie die amtliche Quelle für den geltenden Text.

    JurAusbRefG 2002-07-11 BGBl I 2002, 2592 Gesetz zur Reform der Juristenausbildung (+++ Textnachweis ab: 1. 7.2003 +++) JurAusbRefG Eingangsformel Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: JurAusbRefG (XXXX) Art 1 und 2 - JurAusbRefG Art 3 Übergangsvorschriften (1) Für Studierende, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes das Studium aufgenommen haben und sich bis zum 1. Juli 2006 zur ersten Staatsprüfung gemeldet haben, finden die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Vorschriften des Deutschen Richtergesetzes zum Studium und zur ersten Staatsprüfung Anwendung. Das Landesrecht kann den Studierenden freistellen, sich nach neuem Recht prüfen zu lassen. (2) Für Referendare, die bis zum 1. Juli 2005 den Vorbereitungsdienst aufgenommen haben, findet § 5b des Deutschen Richtergesetzes in der bisher geltenden Fassung Anwendung. Abweichend von Satz 1 kann das Landesrecht bestimmen, dass die dem Artikel 1 dieses Gesetzes entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften für Referendare gelten, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes den Vorbereitungsdienst aufnehmen. Wer den Vorbereitungsdienst nach § 5b des Deutschen Richtergesetzes in der bisher geltenden Fassung aufgenommen hat, kann ihn bis zu einem durch das Landesrecht zu bestimmenden Zeitpunkt nach dem bisherigen Recht beenden. (3) § 6 Abs. 2 des Deutschen Richtergesetzes gilt entsprechend. JurAusbRefG Art 4 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2003 in Kraft.

    Verwandte Leitfäden, FAQ und Vertragsvorlagen