LEGALDIGMLEGALDIGM
    ← Deutschland
    Beta
    DE-HEIMG_NDG_1

    DE-HEIMG_NDG_1 — Erstes Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes

    Beta. Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie die amtliche Quelle für den geltenden Text.

    HeimGÄndG 1 1990-04-23 BGBl I 1990, 758 Erstes Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes (+++ Textnachweis ab: 1. 8.1990 +++) HeimGÄndG 1 Eingangsformel Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: HeimGÄndG 1 Art 1 - HeimGÄndG 1 Art 2 - HeimGÄndG 1 Art 3 Berlin-Klausel Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes. HeimGÄndG 1 Art 4 Anwendung auf bestehende Heimverhältnisse (1) Heimverhältnisse auf Grund von Verträgen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen worden sind, richten sich von diesem Zeitpunkt an nach dem neuen Recht. (2) § 14 Abs. 3 Satz 2 ist nicht auf Leistungen auf Grund von Verträgen anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen worden sind. (3) § 14 Abs. 4 ist in bezug auf die Verzinsung nicht auf Heimverhältnisse anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vereinbart worden sind, wenn der Ausschluß der Verzinsung ausdrücklich vereinbart worden ist. HeimGÄndG 1 Art 5 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft.

    Verwandte Leitfäden, FAQ und Vertragsvorlagen