LEGALDIGMLEGALDIGM
    ← Deutschland
    Beta
    DE-GOETHEMEDSTAT_2008

    DE-GOETHEMEDSTAT_2008 — Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts e. V. (gestiftet 1954)

    Beta. Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie die amtliche Quelle für den geltenden Text.

    GoetheMedStat 2008 2008-11-17 BGBl I 2009, 523 Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts e. V. (gestiftet 1954) (+++ Textnachweis ab: 20.3.2009 +++) (+++ Text des Erlasses siehe: OrdenErl4ÄndErl 2009 +++) GoetheMedStat 2008 Art 1 Die Goethe-Medaille wird vom Präsidium des Goethe-Instituts e.V. für besondere Verdienste im Bereich der internationalen Kulturbeziehungen verliehen, insbesondere auf dem Gebiet der Förderung der deutschen Sprache im Ausland. GoetheMedStat 2008 Art 2 In der Regel wird die Goethe-Medaille verliehen für besondere wissenschaftliche oder literarische, didaktische, organisatorische Leistungen, die der Vermittlung zwischen deutscher Kultur und der Kultur der Partnerländer zugute kommen. GoetheMedStat 2008 Art 3 Die Goethe-Medaille kann Ausländern jeder Nationalität verliehen werden, im Ausnahmefall auch Deutschen. GoetheMedStat 2008 Art 4 Die Verleihung erfolgt jährlich zum 28. August, dem Geburtstag Goethes. GoetheMedStat 2008 Art 5 Über die Verleihung der Goethe-Medaille stellt die Präsidentin oder der Präsident des Goethe-Instituts e.V. eine Urkunde aus. Medaille und Urkunde werden in der Bundesrepublik Deutschland durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Goethe-Instituts e.V., im Ausland durch den Leiter der zuständigen diplomatischen Vertretung in Anwesenheit des Vertreters der Zweigstelle des Goethe-Instituts e.V. überreicht. Medaille und Urkunde können im Einvernehmen zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Goethe-Institut e.V. gegebenenfalls auch vom Leiter der Zweigstelle überreicht werden. GoetheMedStat 2008 Art 6 Die Goethe-Medaille wird Eigentum des Empfängers und geht bei seinem Tode in den Besitz der Erben über. GoetheMedStat 2008 Art 7 Besondere Pflichten und Rechte sind mit der Verleihung der Goethe-Medaille nicht verbunden.

    Verwandte Leitfäden, FAQ und Vertragsvorlagen