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    DE-G_KG_NDG_4

    DE-G_KG_NDG_4 — Viertes Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

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    GüKGÄndG 4 1961-08-01 BGBl I 1961, 1157 Viertes Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (+++ Textnachweis ab: 1. 1.1964 +++) GüKGÄndG 4 Art 1 - GüKGÄndG 4 Art 2 Die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes von den Landesverkehrsbehörden bestimmten Ortsmittelpunkte gelten als auf Grund des § 2 Abs. 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes bestimmt. Sie sind neu zu bestimmen, wenn sie nicht mit § 2 Abs. 2 Satz 4 bis 6 des Güterkraftverkehrsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes vereinbar sind. GüKGÄndG 4 Art 3 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. GüKGÄndG 4 Art 4 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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