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DE-FEUERWEHRKR_NDERL
DE-FEUERWEHRKR_NDERL — Erlaß über die Genehmigung von Änderungen der Stiftungsbestimmungen, der Verleihungsbedingungen, der Form und der Trageweise des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes
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FeuerwEhrKrÄndErl 1975-05-28 BGBl I 1975, 1312 Erlaß über die Genehmigung von Änderungen der Stiftungsbestimmungen, der
Verleihungsbedingungen, der Form und der Trageweise des Deutschen
Feuerwehr-Ehrenkreuzes
(+++ Textnachweis ab: 6. 6.1975 +++)
FeuerwEhrKrÄndErl
(XXXX)
Die Delegiertenversammlung des Deutschen Feuerwehrverbandes hat am 11. Mai 1974 Änderungen der Stiftungsbestimmungen, der Verleihungsbedingungen, der Form und der Trageweise des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes beschlossen. Nach Artikel 6 Abs. 1 des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 4. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 422) genehmige ich die beschlossenen Änderungen. Die Änderungen ergeben sich aus den neuen Fassungen der Stiftungsbestimmungen und der Satzung; diese werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.
FeuerwEhrKrÄndErl
Schlußformel
Der Bundespräsident Der Bundesminister des Innern
