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    DE-BWAPPENBEK

    DE-BWAPPENBEK — Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler

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    BWappenBek 1950-01-20 BGBl 1950, 26 Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler Überschrift: Bek. im Saarland in Kraft gesetzt mWv 1.1.1957 durch Nr. 1 Anordnung v. 23.1.1957 I 1 (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) BWappenBek (XXXX) (1) Auf Grund eines Beschlusses der Bundesregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Bundeswappen auf goldgelbem Grund den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe. (2) Wird der Bundesadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben wie beim Adler im Bundeswappen zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet. (3) Die im Bundesministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Bundeswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten. BWappenBek Schlußformel Der Bundespräsident Der Bundeskanzler Der Bundesminister des Innern

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