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    DE-BKORGERL_1991-04

    DE-BKORGERL_1991-04 — Organisationserlaß des Bundeskanzlers

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    BKOrgErl 1991-04 1991-04-26 BGBl I 1991, 1179 Organisationserlaß des Bundeskanzlers Bek. v. 26.4.1991 I 1179 BKOrgErl 1991-04 Eingangsformel Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an: BKOrgErl 1991-04 I. Dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheit die Zuständigkeit für Wein, Likörwein, Schaumwein sowie weinhaltige Getränke (einschließlich Überwachung) übertragen. BKOrgErl 1991-04 II. Rechtsvorschriften auf diesem Zuständigkeitsgebiet werden im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit erlassen. BKOrgErl 1991-04 III. Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.

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