LEGALDIGMLEGALDIGM
    ← Deutschland
    Beta
    DE-AUSBBERAUFHV_5

    DE-AUSBBERAUFHV_5 — Fünfte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen

    Beta. Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie die amtliche Quelle für den geltenden Text.

    AusbBerAufhV 5 2011-02-14 BGBl I 2011, 264 Fünfte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen (+++ Textnachweis ab: 26.2.2011 +++) AusbBerAufhV 5 Eingangsformel Auf Grund des § 25 Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung, der zuletzt durch Artikel 146 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: AusbBerAufhV 5 § 1 Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Handschuhmacher und Handschuhmacherin Die Anerkennung des Ausbildungsberufes des Handschuhmachers und der Handschuhmacherin wird aufgehoben. AusbBerAufhV 5 § 2 Besitzstandswahrung Personen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung in dem in § 1 genannten Ausbildungsberuf ausgebildet worden sind oder im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung darin ausgebildet werden und diese Berufsausbildung nach § 25 Absatz 4 der Handwerksordnung fortsetzen, bleiben in ihrem Ausbildungsstatus unberührt. AusbBerAufhV 5 § 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

    Verwandte Leitfäden, FAQ und Vertragsvorlagen