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    DE-AMVV

    DE-AMVV — Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln

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    AMVV AMVV 2005-12-21 BGBl I 2005, 3632 Arzneimittelverschreibungsverordnung Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln Stand Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.5.2026 I Nr. 149 (+++ Textnachweis ab: 1.1.2006 +++) Die V wurde als Artikel 1 der V v. 21.12.2005 I 3632 von den Bundesministerien für Gesundheit, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie, für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und für Gesundheit, nach Anhörung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht, mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 3 Abs. 1 Satz 1 dieser V am 1.1.2006 in Kraft getreten. AMVV § 1 Arzneimittel, 1. die in der Anlage 1 zu dieser Verordnung bestimmte Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen sind oder 2. die Zubereitungen aus den in der Anlage 1 bestimmten Stoffen oder Zubereitungen aus Stoffen sind oder 3. denen die unter Nummer 1 oder 2 genannten Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen zugesetzt sind, dürfen nur bei Vorliegen einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung abgegeben werden (verschreibungspflichtige Arzneimittel), soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. AMVV § 2 (1) Die Verschreibung muss enthalten: 1. Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis, der Klinik oder einer sonstigen Gesundheitseinrichtung der verschreibenden ärztlichen, tierärztlichen oder zahnärztlichen Person (verschreibende Person) oder, sofern diese nicht in einer Gesundheitseinrichtung tätig ist, die Anschrift der verschreibenden Person, jeweils einschließlich einer Telefonnummer zur Kontaktaufnahme, 2. Datum der Ausfertigung oder, bei Verschreibungen in elektronischer Form, das Datum der qualifizierten elektronischen Signatur, 3. Name und Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist, 4. Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes einschließlich der Stärke, 4a. bei einem Arzneimittel, das in der Apotheke hergestellt werden soll, die Zusammensetzung nach Art und Menge oder die Bezeichnung des Fertigarzneimittels, von dem eine Teilmenge abgegeben werden soll, sowie eine Gebrauchsanweisung; einer Gebrauchsanweisung bedarf es nicht, wenn das Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird; 5. Darreichungsform, sofern dazu die Bezeichnung nach Nummer 4 oder Nummer 4a nicht eindeutig ist, 6. abzugebende Menge des verschriebenen Arzneimittels, 6a. sofern das Arzneimittel zur wiederholten Abgabe auf dieselbe Verschreibung bestimmt sein soll, einen Vermerk mit der Anzahl der Wiederholungen, 7. die Dosierung; dies gilt nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung einer verschreibenden Person vorliegt und wenn die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat oder wenn das verschriebene Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird, 8. Gültigkeitsdauer der Verschreibung, 9. bei tierärztlichen Verschreibungen zusätzlich a) die Dosierung pro Tier und Tag, b) die Dauer der Anwendung und c) sofern das Arzneimittel zur Anwendung bei Tieren verschrieben wird, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, die Indikation und die Wartezeit, sowie anstelle der Angaben nach Nummer 3 der Name des Tierhalters und Zahl und Art der Tiere, bei denen das Arzneimittel angewendet werden soll, sowie bei Verschreibungen für Tiere, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, die Identität der Tiere, 10. die eigenhändige Unterschrift der verschreibenden Person oder, bei Verschreibungen in elektronischer Form, deren qualifizierte elektronische Signatur. (1a) Den aus Deutschland stammenden ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen sind entsprechende Verschreibungen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, aus den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und aus der Schweiz gleichgestellt, sofern diese die Angaben nach Absatz 1 aufweisen und dadurch ihre Authentizität und ihre Ausstellung durch eine dazu berechtigte ärztliche oder zahnärztliche Person nachweisen. Die Regelungen des § 3a sowie der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung bleiben unberührt. (1b) Eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung, die zu dem Zweck ausgestellt wird, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz eingelöst zu werden, hat folgende Angaben zu enthalten: 1. Name, Vorname und Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist, 2. Datum der Ausfertigung, 3. Name, Vorname sowie eine die berufliche Qualifikation erkennen lassende Berufsbezeichnung der verschreibenden ärztlichen oder zahnärztlichen Person (verschreibende Person), 4. Anschrift der verschreibenden Person einschließlich der Bezeichnung des Mitgliedstaates, ihrer Telefon- oder Telefaxnummer unter Angabe der Ländervorwahl und ihrer E-Mail-Adresse, 5. handschriftliche oder digitale Unterschrift der verschreibenden Person je nach Medium der Verschreibung, 6. die nach Artikel 1 Nummer 21 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. L 311 vom 28.11.2001, S. 67), die zuletzt durch die Richtlinie 2012/26/EU (ABl. L 299 vom 27.10.2012, S. 1) geändert worden ist, gebräuchliche Bezeichnung des Arzneimittels (internationaler Freiname); die Bezeichnung eines Fertigarzneimittels darf verwendet werden, wenn a) das verschriebene Arzneimittel ein biologisches Arzneimittel nach Nummer 3.2.1.1. Buchstabe b des Anhangs I Teil 1 der Richtlinie 2001/83/EG ist oder b) die verschreibende Person es für medizinisch erforderlich hält; in diesem Fall hat die Verschreibung eine kurze Begründung für die Verwendung der Fertigarzneimittelbezeichnung zu enthalten, 7. abzugebende Menge des verschriebenen Arzneimittels, seine Wirkstärke im Sinne der Richtlinie 2001/83/EG und die Darreichungsform, 8. Dosierung. (2) Ist die Verschreibung für den Praxisbedarf einer verschreibenden Person, für ein Krankenhaus, für Einrichtungen oder Teileinheiten von Einrichtungen des Rettungsdienstes, für Bordapotheken von Luftfahrzeugen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät vom 4. März 1970 (BGBl. I S. 262), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 29. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1894) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, für eine Tierklinik oder einen Zoo bestimmt, so genügt an Stelle der Angaben nach Absatz 1 Nr. 3, 7 und 9 ein Vermerk, dass die Verschreibung für eine dieser Einrichtungen erfolgt. (2a) Ist die Verschreibung für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Naloxon, die zur nasalen Anwendung als Notfalltherapie bei bekannter oder vermuteter Opioid-Überdosierung zugelassen sind, für Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe, der Obdachlosenhilfe, des Strafvollzuges, der Zollbehörden, der Bundeswehr, der Ordnungsbehörden oder der Bundes- und Landespolizei bestimmt, so genügt an Stelle der Angaben nach Absatz 1 Nummer 3 und 7 ein Vermerk, dass die Verschreibung für eine dieser Einrichtungen erfolgt. (3) In die Verschreibung eines Arzneimittels, das zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs zugelassen ist und das nur in einer Einrichtung im Sinne des § 13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes angewendet werden darf, ist an Stelle der Angaben nach Absatz 1 Nr. 3 ein entsprechender Vermerk zu setzen. (3a) Bei Arzneimitteln, die den Wirkstoff Esketamin enthalten und die zur intranasalen Anwendung bestimmt sind, ist auf der Verschreibung durch die verschreibende Person zu vermerken, dass das Arzneimittel nicht an die Patientin oder den Patienten, sondern nur an die Arztpraxis oder die Klinik, der die verschreibende Person angehört, abgegeben werden darf. Fehlt auf der Verschreibung der Vermerk nach Satz 1, so kann der Apotheker oder die Apothekerin die Verschreibung um die Angaben nach Satz 1 ergänzen, wenn nach den für ihn oder sie erkennbaren Umständen ein dringender Fall vorliegt und eine Rücksprache mit der verschreibenden Person nicht mit zumutbarem Aufwand möglich ist. (4) Fehlt bei Arzneimitteln in abgabefertigen Packungen die Angabe der Menge des verschriebenen Arzneimittels, so gilt die kleinste Packung als verschrieben. (5) Fehlt die Angabe der Gültigkeitsdauer, so gilt die Verschreibung drei Monate. (6) Fehlt das Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist, oder fehlen Angaben nach Absatz 1 Nummer 2, nach Nummer 5, zur Gebrauchsanweisung nach Nummer 4a oder zur Dosierung nach Nummer 7, so kann der Apotheker, wenn ein dringender Fall vorliegt und eine Rücksprache mit der verschreibenden Person nicht möglich ist, die Verschreibung insoweit ergänzen. (6a) Fehlt der Vorname der verschreibenden Person oder deren Telefonnummer zur Kontaktaufnahme oder der Hinweis in der Verschreibung auf einen Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine schriftliche Dosierungsanweisung nach Absatz 1 Nummer 7, so kann der Apotheker auch ohne Rücksprache mit der verschreibenden Person die Verschreibung insoweit ergänzen, wenn ihm diese Angaben zweifelsfrei bekannt sind. (7) Ist die Verschreibung eines Arzneimittels für ein Krankenhaus bestimmt, in dem zur Übermittlung derselben ein System zur Datenübertragung vorhanden ist, das die Verschreibung durch eine befugte verschreibende Person sicherstellt, so genügt an Stelle der eigenhändigen Unterschrift nach Absatz 1 Nr. 10 die Namenswiedergabe der verschreibenden Person oder, bei Verschreibungen in elektronischer Form, ein geeignetes elektronisches Identifikationsverfahren. (8) Ist die Verschreibung für ein Krankenhaus bestimmt, kann sie auch ausschließlich mit Hilfe eines Telefaxgerätes übermittelt werden. AMVV § 3 Die Verschreibung eines Arzneimittels im Sinne des § 2 Abs. 3 ist in zwei Ausfertigungen (Original und Durchschrift) zu erstellen. Das Original und die Durchschrift ist dem pharmazeutischen Unternehmer zu übermitteln. Dieser hat auf Original und Durchschrift die fortlaufenden Nummern der abgegebenen Packungen nach § 47a Abs. 2 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes und das Datum der Abgabe einzutragen und die Durchschrift mit dem Arzneimittel der Einrichtung im Sinne des § 13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zuzustellen. Die Originale verbleiben bei dem pharmazeutischen Unternehmer. Dieser hat die Originale zeitlich geordnet fünf Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Die verschreibende Person hat auf der Durchschrift der Verschreibung das Datum des Erhalts und der Anwendung des Arzneimittels sowie die Zuordnung zu den konkreten Patientenakten in anonymisierter Form zu vermerken. Sie hat die Durchschriften zeitlich geordnet fünf Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen. Für Verschreibungen in elektronischer Form gelten die Sätze 1 bis 7 entsprechend. AMVV § 3a (1) Eine Verschreibung von Arzneimitteln, die die Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid enthalten, darf nur auf einem amtlichen Formblatt, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ausgegeben wird, oder als Verschreibung in elektronischer Form über die Telematikinfrastruktur, die als Sonderverschreibung mit dem Zusatz „T-Rezept“ gekennzeichnet ist, erfolgen. Das in Satz 1 genannte Formblatt und die in Satz 1 genannte Verschreibung in elektronischer Form dürfen ausschließlich zur Verschreibung der in Satz 1 genannten Arzneimittel verwendet werden. (2) Verschreibungen nach Absatz 1 Satz 1 müssen die Bestätigung der ärztlichen Person enthalten, dass die Sicherheitsmaßnahmen gemäß der aktuellen Fachinformation eines entsprechenden Fertigarzneimittels eingehalten werden, insbesondere, dass erforderlichenfalls ein Schwangerschafts-Präventionsprogramm durchgeführt wird und dass der Patientin oder dem Patienten vor Beginn der medikamentösen Behandlung geeignete medizinische Informationsmaterialien ausgehändigt wurden. Ferner muss auf einer Verschreibung auf dem in Absatz 1 Satz 1 genannten Formblatt vermerkt sein, ob eine Behandlung innerhalb oder außerhalb der jeweils zugelassenen Anwendungsgebiete erfolgt. Bei einer Verschreibung in elektronischer Form muss vermerkt sein, ob eine Behandlung außerhalb der jeweils zugelassenen Anwendungsgebiete erfolgt. (3) Die Höchstmenge der auf Verschreibungen nach Absatz 1 Satz 1 verordneten Arzneimittel darf je Verschreibung für gebärfähige Frauen den Bedarf für vier Wochen, ansonsten den für zwölf Wochen nicht übersteigen. Bei einer Verschreibung in elektronischer Form müssen die Reichdauer und die Angabe, ob es sich um eine Verschreibung für eine gebärfähige Frau handelt, vermerkt sein. (4) Verschreibungen von in Absatz 1 Satz 1 genannten Arzneimitteln sind bis zu sechs Tage nach dem Datum ihrer Ausfertigung oder ihrer qualifizierten elektronischen Signatur gültig. (5) Das Formblatt nach Absatz 1 Satz 1 wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Anforderung einer ärztlichen Person gegen Nachweis der ärztlichen Approbation ausgegeben. Der Anforderung muss eine Erklärung der ärztlichen Person beigefügt sein, dass 1. ihr die medizinischen Informationsmaterialien zu Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid gemäß der aktuellen Fachinformationen entsprechender Fertigarzneimittel vorliegen, 2. sie bei der Verschreibung von Arzneimitteln nach Absatz 1 Satz 1 alle Sicherheitsmaßnahmen gemäß der aktuellen Fachinformationen entsprechender Fertigarzneimittel einhalten wird und 3. sie über ausreichende Sachkenntnisse zur Verschreibung von Arzneimitteln nach Absatz 1 Satz 1 verfügt. Bei einer Verschreibung in elektronischer Form ist die in Satz 2 Nummer 3 genannte Erklärung abzugeben. (6) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte macht ein Muster des in Absatz 1 Satz 1 genannten Formblatts barrierefrei öffentlich bekannt. (7) Apotheken übermitteln dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wöchentlich die Durchschriften der Verschreibungen nach Absatz 1 Satz 1 oder rufen bei in Absatz 1 Satz 1 genannten Verschreibungen in elektronischer Form innerhalb einer Woche nach Abgabe des Arzneimittels vom Dienst der Telematikinfrastruktur nach § 360 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einen Beleg über die Abgabe des Arzneimittels ab, um den Prozess nach Satz 3 zu veranlassen. Kann aufgrund einer technischen Störung ein Beleg nicht innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen werden, ist der Abruf nach Behebung der Störung unverzüglich nachzuholen. Bei in Absatz 1 Satz 1 genannten Verschreibungen in elektronischer Form übermittelt der Dienst der Telematikinfrastruktur nach § 360 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch unverzüglich nach Abruf des Belegs über die Abgabe des Arzneimittels in der Apotheke die folgenden Informationen an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: 1. die Informationen, die sich bei einer Verschreibung auf dem in Absatz 1 Satz 1 genannten Formblatt aus der in Satz 1 genannten Durchschrift ergeben, einschließlich der in Absatz 2 Satz 1 und 3 genannten Angaben, 2. die in Absatz 3 Satz 2 genannten Angaben, 3. die in Absatz 5 Satz 3 genannte Erklärung sowie die Kontaktdaten der abgebenden Apotheke. Personenbezogene Patientendaten nach Satz 3 sowie die Angaben nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 10 und Angaben nach § 17 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2, 4, und 5 der Apothekenbetriebsordnung werden nach Satz 3 nicht übermittelt. AMVV § 3b (1) Die Höchstmenge der Verschreibungen von oral anzuwendenden Arzneimitteln, die die Wirkstoffe Acitretin, Alitretinoin oder Isotretinoin enthalten, darf für Frauen im gebärfähigen Alter je Verschreibung den Bedarf für 30 Tage nicht übersteigen. (2) Verschreibungen von in Absatz 1 genannten Arzneimitteln sind für Frauen im gebärfähigen Alter bis zu sechs Tage nach dem Datum ihrer Ausfertigung gültig. Verschreibungen von in Absatz 1 genannten Arzneimitteln in elektronischer Form sind für Frauen im gebärfähigen Alter bis zu sechs Tage nach dem Datum ihrer qualifizierten elektronischen Signatur gültig. AMVV § 4 (1) Erlaubt die Anwendung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels keinen Aufschub, kann die verschreibende Person den Apotheker in geeigneter Weise, insbesondere fernmündlich, über die Verschreibung und deren Inhalt unterrichten. Der Apotheker hat sich über die Identität der verschreibenden Person Gewissheit zu verschaffen. Die verschreibende Person hat dem Apotheker die Verschreibung in schriftlicher oder elektronischer Form unverzüglich nachzureichen. (2) Für den Eigenbedarf einer verschreibenden Person bedarf die Verschreibung nicht der schriftlichen oder elektronischen Form. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. (3) Die wiederholte Abgabe eines zur Anwendung bei Menschen bestimmten verschreibungspflichtigen Arzneimittels auf dieselbe Verschreibung bedarf der Anordnung der verschreibenden Person. Die verschreibende Person kann eine Verschreibung ausstellen, nach der eine nach der Erstabgabe sich bis zu dreimal wiederholende Abgabe erlaubt ist. Die Verschreibungen sind als Verschreibungen zur wiederholten Abgabe zu kennzeichnen. Bei der wiederholten Abgabe auf dieselbe Verschreibung ist das verschriebene Arzneimittel jeweils in derselben Packungsgröße abzugeben, die die verschreibende Person für die erstmalige Abgabe auf der Verschreibung angegeben hat. Die wiederholte Abgabe eines zur Anwendung bei Tieren bestimmten verschreibungspflichtigen Arzneimittels auf dieselbe Verschreibung über die verschriebene Menge hinaus ist unzulässig. AMVV § 5 Von der Verschreibungspflicht sind Arzneimittel ausgenommen, die aus den in der Anlage 1 zu dieser Verordnung genannten Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen nach einer homöopathischen Verfahrenstechnik, insbesondere nach den Regeln des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt sind oder die aus Mischungen solcher Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen bestehen, wenn die Endkonzentration dieser Arzneimittel im Fertigprodukt die vierte Dezimalpotenz nicht übersteigt. Diese Arzneimittel dürfen auch mit nicht verschreibungspflichtigen Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen gemischt werden. AMVV § 6 (weggefallen) AMVV § 7 (weggefallen) AMVV § 8 (weggefallen) AMVV § 9 (weggefallen) AMVV Anlage 1 (zu § 1 Nr. 1 und § 5) Stoffe und Zubereitungen nach § 1 Nr. 1 Die Anlage enthält unter grundsätzlicher Verwendung der INN-Nomenklatur eine alphabetisch geordnete Auflistung der Stoffe und Zubereitungen. Verschreibungspflichtig sind, sofern im Einzelfall nicht anders geregelt, auch Arzneimittel, die die jeweiligen Salze oder Hydrate der nachfolgend aufgeführten Stoffe enthalten oder denen diese zugesetzt sind. Unter äußerem Gebrauch im Sinne dieser Übersicht ist die Anwendung auf Haut, Haaren oder Nägeln zu verstehen. Abacavir Abaloparatid Abamectin Abarelix Abatacept Abemaciclib Abirateron  und seine Ester Abrocitinib Acalabrutinib Acamprosat Acarbose Acebutolol Acecarbromal Aceclidin Aceclofenac Acemetacin Acenocoumarol Acetanilid Acetazolamid Acetylcholin – zur parenteralen Anwendung – Acetylcystein - ausgenommen zur oralen Anwendung bei akuten Erkältungskrankheiten bei Menschen - Acetylsalicylsäure – zur parenteralen Anwendung – Aciclovir – ausgenommen als Buccaltablette in Konzentrationen von 50 mg je abgeteilter Arzneiform zur Anwendung bei rezidivierendem Herpes labialis bei immunkompetenten Erwachsenen in Packungsgrößen bis zu 100 mg – – ausgenommen in Zubereitungen als Creme zur Anwendung bei Herpes labialis in Packungsgrößen bis zu 2 g und einem Wirkstoffgehalt bis zu 100 mg Aciclovir je abgeteilter Arzneiform – – ausgenommen in Zubereitungen als Creme in Kombination mit Hydrocortison in einer Konzentration von 1 Prozent Hydrocortison zur Behandlung von Herpes labialis zur Verringerung des Risikos von ulzerativen Läsionen bei Erwachsenen und Kindern ab 12 Jahren, in Packungsgrößen bis zu 2 g und mit einem Wirkstoffgehalt bis zu 100 mg Aciclovir je abgeteilter Arzneiform – Acipimox Acitretin Aclarubicin Aclidinium-Salze Aconitum : Arten der Gattung Aconitum, deren Pflanzenteile und Zubereitungen daraus sowie Aconitum-Alkaloide und deren Derivate - ausgenommen zum äußeren Gebrauch in Salben - - ausgenommen in homöopathischen Zubereitungen zur oralen Anwendung, die nach den Herstellungsvorschriften 25 und 26 des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt sind - Acoramidis und seine Ester Adapalen Adefovir Ademetionin Adenosin Afamelanotid Afatinib Aflibercept Afoxolaner – zur Anwendung bei Tieren – Agalsidase alfa und beta Agaricinsäure Aglepriston - zur Anwendung bei Tieren - Agomelatin Ajmalin und seine Ester N 2 -L-Alanyl-L-glutamin - zur parenteralen Anwendung - Alatrofloxacin Albendazol Albiglutid Alclofenac Alclometason und seine Ester Aldesleukin Aldosteron und sein Halbacetal Alectinib Alendronsäure Alfacalcidol Alfadolon und seine Ester Alfatradiol – ausgenommen zur Anwendung auf der Kopfhaut bei leichter androgenetischer Alopezie (hormonell bedingter Haarausfall) bei Personen ab einem Alter von 18 Jahren – Alfaxalon Alfuzosin Alglucosidase alfa Alipogen Tiparvovec Aliskiren Alitretinoin Alizaprid Alkuronium-Salze N-Alkylatropinium-Salze Allogene mesenchymale Stammzellen – zur Anwendung bei Tieren – Allopurinol Allylestrenol Almotriptan – ausgenommen zur akuten Behandlung der Kopfschmerzphase bei Migräneanfällen mit und ohne Aura, nach der Erstdiagnose einer Migräne durch einen Arzt, in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 12,5 mg je abgeteilter Form und in einer Gesamtmenge von 25 mg je Packung – Alogliptin Alpelisib Alprenolol Alprostadil Alteplase Altrenogest - zur Anwendung bei Tieren - Altretamin Amantadin Ambenonium-Salze Ambrisentan Ambroxol - zur parenteralen Anwendung - Ambutoniumbromid Amcinonid Ameziniummetilsulfat Amifampridin Amifostin Amikacin Amilomer Amilorid 4-Aminobenzoesäure - sofern nicht auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Tagesdosis bis zu 1,5 g angegeben ist - Aminocapronsäure Aminoglutethimid 4-Amino-2-hydroxybenzoesäure und ihre Derivate 4-(Aminomethyl)benzoesäure - zur oralen und parenteralen Anwendung - 5-Amino-4-oxopentansäure Aminopterin Amiodaron Amiphenazol Amisulprid Amitraz – zur Anwendung bei Bienen und Schweinen – Amitriptylin Amitriptylinoxid Amlexanox Amlodipin Amodiaquin Amoxicillin Amperozid - zur Anwendung bei Tieren - Amphotericin B Ampicillin Amprenavir Amprolium – zur Anwendung bei Tieren, ausgenommen zur Anwendung bei Brieftauben – Amrinon Amsacrin Amygdalarum amararum aethereum, Oleum (blausäurehaltiges) Amylenhydrat Isopentylnitrit Anageston Anagrelid Anakinra Anastrozol Ancrod Androstanolon und seine Ester Androstenon - zur Anwendung bei Tieren - Anetholtrithion Angiotensin II Angiotensinamid Anidulafungin Anistreplase Antimonverbindungen - ausgenommen Antimon(III)-sulfid und Antimon(V)-sulfid - Antithrombin-III Aortenklappe vom Schwein, denaturiert Apalcillin Apalutamid Apiol Apixaban Apomorphin Apraclonidin Apramycin - zur Anwendung bei Tieren - Apremilast Aprepitant Aprindin Aprocitentan Apronalid Aprotinin Ardeparin – zur parenteralen Anwendung – Arecolin Argatroban Argininoxoglurat Aripiprazol Arsen und seine Verbindungen Artenimol und seine Ester und Ether Artemether Artesunat und seine Ester Articain Ascaridol Asciminib und seine Ester Asenapin Asfotase alfa Asparaginase Aspidinolfilizin Astemizol Ataluren Atazanavir Atenolol Atipamezol - zur Anwendung bei Tieren - Atogepant Atomoxetin Atorvastatin Atosiban Atovaquon Atracurium-Salze Atropin Auranofin Aurothioglucose Avacopan Avalglucosidase alfa Avanafil Avapritinib Avatrombopag und seine Ester Avibactam Aviptadil Axitinib Azacitidin Azacosterol Azamethonium-Salze Azaperon Azapropazon Azatadin Azathioprin Azelainsäure Azelastin - ausgenommen zur intranasalen Anwendung zur Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis bei Erwachsenen und Kindern ab dem vollendeten 6. Lebensjahr - - ausgenommen zur Anwendung am Auge - Azidamfenicol, seine Ester und Verbindungen Azidocillin Azilsartan und seine Ester Azithromycin Azlocillin Azosemid Aztreonam Bacampicillin Bacillus Calmette-Guérin Bacitracin - ausgenommen Zubereitungen zur örtlichen Anwendung bei Menschen auf Haut oder Schleimhaut, sofern sie je Stück abgeteilter Arzneiform oder bei sonstigen Zubereitungen je Gramm oder Milliliter nicht mehr als 500 I.E. (9,1 mg) Bacitracin enthalten - Baclofen Baloxavirmarboxil Bambuterol Bamifyllin Baricitinib Bazedoxifen und seine Ester Becaplermin Beclamid Beclometason und seine Ester – ausgenommen Beclometasondipropionat zur intranasalen Anwendung bei Erwachsenen zur symptomatischen Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis, nach der Erstdiagnose einer saisonalen allergischen Rhinitis durch einen Arzt, in einer Tagesdosis bis zu 400 Mikrogramm Beclometasondipropionat, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen angegeben ist, dass die Anwendung auf Erwachsene beschränkt ist – Bedaquilin Befunolol Belatacept Belladonnae folium und ihre Zubereitungen - ausgenommen zum äußeren Gebrauch - - ausgenommen in homöopathischen Zubereitungen zur oralen Anwendung, die nach den Herstellungsvorschriften 25 und 26 des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt sind - Belzutifan und seine Ester Bemegrid Bemetizid Bemiparin – zur parenteralen Anwendung – Bempedoinsäure und ihre Ester Benactyzin Benazepril Bencyclan Bendamustin Bendroflumethiazid Benfurodil und seine Ester Benmoxin Benperidol Benserazid Bentiromid Benzaldehydcyanhydrin Benzaldehydthiosemicarbazon und seine Derivate Benzatropin Benzbromaron Benzetimid - zur Anwendung bei Tieren - Benziloniumbromid Benzocain – ausgenommen Arzneimittel zum Aufbringen auf die Haut oder Schleimhaut, außer zur Anwendung am Auge – Benzoctamin Benzthiazid Benzydamin – ausgenommen zur Anwendung im Mund- und Rachenraum a) als Lösung mit einer Benzydaminhydrochlorid-Konzentration von maximal 1,5 mg/ml oder b) als Lutschtablette mit maximal 3 mg Benzydaminhydrochlorid pro abgeteilter Form – Benzylhydrochlorothiazid Benzylpenicillin und seine Ester Berotralstat Betäubungsmittel, soweit sie Zubereitungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Betäubungsmittelgesetzes sind Betahistin Betain – zur adjuvanten Therapie der Homocystinurie – Betamethason und seine Ester Betanidin Betaxolol Betiatid - als Trägersubstanz für ( 99m Tc) Technetium - Bevonium-Salze Bexaroten Bezafibrat Bicalutamid Bicisat - als Kit zur Herstellung eines Radiodiagnostikums mit ( 99m Tc) Technetium - Bictegravir Bilastin und seine Ester – ausgenommen in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 10 mg je abgeteilter Form, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung auf Kinder von sechs bis elf Jahren angegeben ist – – ausgenommen in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 20 mg je abgeteilter Form, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung auf Erwachsene und Jugendliche ab zwölf Jahren angegeben ist – Bimatoprost Binimetinib und seine Ester Biperiden Birkenrinden-Trockenextrakt (gereinigter Trockenextrakt von geeigneten Betula-Arten mit weißer Rinde [100 mg aus 0,5 bis 1,0 g Birkenrinde], entsprechend 72 bis 88 Prozent Betulin) – zur Behandlung von oberflächlichen Hautwunden (Epidermis und obere Dermis) und Verbrennungswunden der Haut des Grades IIa bei Erwachsenen – 2,5-Bis(aziridin-1-yl)-3,6-b is(2-methoxyethoxy)-1,4-benzochinon Bismut und seine Verbindungen - zur oralen Anwendung - - zur intramammären Anwendung beim Rind - - ausgenommen in Tagesdosen bis zu 1,5 g Bismut und in Packungsgrößen bis zu 50 g Bismut; diese Ausnahme gilt nicht für Bismut (III)-citrat-hydroxid-Komplex - Bisoprolol Bithionoloxid Bitoscanat Bittermandelwasser Bivalirudin Bleiacetat - ausgenommen Bleiessig - Blei(II)-Iodid Bleomycin Blutgerinnungsfaktoren und Gerinnungsinhibitoren, jeweils rekombinant Blutzubereitungen humanen Ursprungs - zur arzneilichen Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper - Boceprevir Boldenon und seine Ester Bopindolol Bornaprin Bortezomib Bosentan Bosutinib Bretylium-Salze Brexpiprazol Brigatinib Brimonidin Brinzolamid Brivaracetam Brivudin Bromelain-Proteasen-Konzentrat – zum äußeren Gebrauch bei Erwachsenen mit tiefen thermischen Verletzungen (Grad II b – III) – Bromethan Bromfenac und seine Ester Bromisoval Bromociclen Bromocriptin Bromofenofos und seine Ester Bromoform Bromoprid Bromperidol Brotianid - zur Anwendung bei Tieren - Brucin Buclizin Budesonid Budipin Bufeniod Buflomedil Bulevirtid Bumadizon Bumetanid Bunamidin - zur Anwendung bei Tieren - Bunazosin Bunitrolol Bupivacain Bupranolol Bupropion Buserelin Buspiron Busulfan Butalamin Butamirat Butenafin Butizid Butorphanol und seine Ester Butylchloralhydrat Butylscopolamin – zur parenteralen Anwendung – C1-Inhibitor vom Menschen Cabazitaxel und seine Ester Cabergolin Cabotegravir und seine Ester Cabozantinib Cactinomycin Calabar semen und seine Zubereitungen Calcifediol Calcipotriol Calcitonin sowie Calcitonin enthaltende Organzubereitungen Calcitriol Calciumdobesilat Cambendazol - zur Anwendung bei Tieren - Canagliflozin und seine Derivate Candesartan und seine Ester Cangrelor und seine Ester Cannabidiol Canrenoinsäure und ihre Ester Cantharides und ihre Zubereitungen - ausgenommen zum äußeren Gebrauch in Pflastern, Salben oder ähnlichen Zubereitungen - Cantharidin Capecitabin Capivasertib und seine Ester Capmatinib Capreomycin Capsaicin und seine Ester - zur Behandlung von peripheren neuropathischen Schmerzen - Captodiam Captopril Caramiphen Carazolol Carbachol Carbamazepin N-(2-(Carbamoyloxy)propyl)-N,N,N - trimethylammoniumhydroxid Carbenicillin Carbenoxolon Carbetocin Carbidopa Carbimazol Carbocistein Carboplatin N -(Carboxymethyl)- N -[2-oxo-(2,4,5-trimethylanilino)ethyl]glycin – als Trägersubstanz für ( 99m Tc) Technetium – Carbromal Carbuterol Carfecillin Carfilzomib Carglumsäure Carindacillin Cariprazin Carisoprodol Carmustin L-Carnitin - zur parenteralen Anwendung - Carprofen Carteolol Carvedilol Carzinophilin (Carzinophilin A) Caspofungin Catalase Cefacetril Cefaclor Cefadroxil Cefalexin Cefalonium – zur Anwendung bei Tieren – Cefaloridin Cefalotin Cefamandol und seine Ester Cefapirin Cefapirin-Benzathin (2:1) - zur Anwendung beim Rind - Cefazedon Cefazolin Cefepim Cefetamet und seine Ester Cefiderocol und seine Ester Cefixim Cefmenoxim Cefodizim Cefoperazon Cefotaxim Cefotetan Cefotiam Cefovecin – zur Anwendung bei Tieren – Cefoxitin Cefpodoxim und seine Ester Cefquinom Cefradin Cefsulodin Ceftarolinfosamil und seine Ester Ceftazidim Ceftibuten Ceftiofur Ceftizoxim Ceftobiprol und seine Derivate Ceftolozan und seine Ester Ceftriaxon Cefuroxim und seine Ester Celecoxib Celiprolol Cenegermin Cenobamat Ceritinib Cerliponase alfa Certoparin – zur parenteralen Anwendung – Ceruletid Cetrorelix Chenodesoxycholsäure Chenopodii anthelminthici, Oleum Chinidin Chinin - zur Anwendung beim Menschen - Chloralformamid Chloralhydrat Chloralose Chlorambucil Chloramphenicol und seine Ester sowie deren Verbindungen Chlorcyclizin Chlorisondamin Chlormadinon und seine Ester Chlormethaqualon Chlormethin Chlormethin-N-oxid Chlormezanon Chlornaphazin Chloroform - ausgenommen Zubereitungen zum äußeren Gebrauch in einer Konzentration bis zu 50 Gewichtsprozenten - Chloroprocain Chloroquin Chlorothiazid Chlorotrianisen Chlorphenamin – zur Anwendung bei Tieren – Chlorpropamid Chlorprothixen Chlortalidon Chlortetracyclin Chlorzoxazon Chondroitinpolysulfat - zur parenteralen Anwendung - Choriogonadotropin alfa Cholsäure Choriongonadotropin Chrysoidin Chymopapain - zur parenteralen Anwendung - Ciclacillin Ciclesonid Cicletanin Ciclonium-Salze Ciclopirox - ausgenommen zum äußeren Gebrauch bei Erwachsenen und Schulkindern - Ciclosporin Cidofovir Cilazapril Cilostazol Cimetidin Cimicoxib – zur Anwendung bei Tieren – Cinacalcet Cinchocain Cinchophen und seine Ester Cinnarizin Cinoxacin Cipaglucosidase alfa Ciprofloxacin Cisaprid Cisatracurium-Salze Cisplatin Citalopram Cladribin Clanobutin - zur Anwendung bei Tieren - Clarithromycin Clavulansäure Clenbuterol Clevidipin Clidiniumbromid Clindamycin und seine Ester Clioxanid Clobetasol-17-propionat Clobetasonbutyrat Clocortolon und seine Ester Clodronsäure Clofarabin Clofazimin Clofenamid Clofezon Clofibrinsäure und ihre Ester Clomethiazol Clomifen Clomipramin Clonidin Clopamid Clopenthixol und seine Ester Clopidogrel Clopidol Cloprednol Cloprostenol - zur Anwendung bei Tieren - Clorexolon Clorindion Closantel - zur Anwendung bei Tieren - Clostebol und seine Ester Clostridium botulinum Neurotoxin Typ A (frei von Komplexproteinen) Clostridium botulinum Toxin Typ A und B Clotrimazol - ausgenommen zum äußeren Gebrauch - - ausgenommen zur vaginalen Anwendung in Packungsgrößen mit einer Gesamtmenge von bis zu 600 mg Clotrimazol, verteilt auf bis zu 3 Einzeldosen, und für eine Anwendungsdauer bis zu 3 Tagen - Cloxacillin Clozapin Cobicistat Cobimetinib und seine Derivate Coffein – in Zubereitungen mit einem oder mehreren der folgenden analgetisch wirksamen Stoffe a) Paracetamol b) Pyrazolonderivate c) Salicylsäurederivate (ausgenommen in Einzeldosen bis zu 0,5 g und einer Gesamtmenge bis zu 10 g je Packung für die analgetischen Wirkstoffe) – in Zubereitungen zur Behandlung der primären Apnoe bei Frühgeborenen – Colchici flos, semen et tuber und ihre Zubereitungen Colchicumalkaloide, auch hydrierte Colecalciferol - ausgenommen in Zubereitungen a) zur Anwendung bei Menschen, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Tagesdosis bis zu 1 000 I.E. (entspricht 0,025 mg) Colecalciferol angegeben ist, b) zur Anwendung bei Tieren, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Tagesdosis bis zu 10 000 I.E. (entspricht 0,25 mg) Colecalciferol angegeben ist - Colesevelam Colestilan Colestipol Colestyramin Colistimethat-Natrium und andere Colistimethat-Salze Colistin Colocynthidis fructus und ihre Zubereitungen Conii herba und seine Zubereitungen - ausgenommen zum äußeren Gebrauch in Pflastern, Salben und ähnlichen Zubereitungen und als Zusatz zu erweichenden Kräutern - Coniin Convallaria-Glykoside Corifollitropin alfa Corticorelin vom Menschen Corticotropin, auch funktionelle Teilstücke Cortison und seine Ester Coumafos - ausgenommen zum äußeren Gebrauch - Crizotinib Cropropamid – ausgenommen Zubereitungen a) zur Anwendung bei Menschen, sofern sie je Stück abgeteilter Arzneiform nicht mehr als 25 mg oder als Injektionslösung nicht mehr als 75 mg je Milliliter enthalten, b) zur Anwendung bei Tieren, sofern sie in Zubereitungen zur oralen oder nasalen Anwendung nicht mehr als 75 mg je Milliliter enthalten – Crotonis oleum Crotonis semen und seine Zubereitungen Crufomat Curare und seine Zubereitungen Cyacetacid Cyanwasserstoff - ausgenommen als Stabilisator in Zubereitungen zur oralen und parenteralen Anwendung in Tagesdosen bis zu 100 µg, bezogen auf den Cyanid-Gehalt - Cyclodrin Cyclofenil Cyclopenthiazid Cyclopentolat Cyclophosphamid Cycloserin Cyclothiazid Cyproheptadin Cyproteron und seine Ester Cytarabin Cytisiniclin Dabigatran und seine Ester Dabrafenib Dacarbazin Daclatasvir Dacomitinib Dactinomycin Dalbavancin und seine Ester Dalfopristin Dalteparin – zur parenteralen Anwendung – Danaparoid Danazol Danicopan Danofloxacin Dapagliflozin und seine Ester Dapiprazol Dapoxetin Dapson Daptomycin Darbepoetin alfa Daridorexant Darifenacin Darolutamid und seine Ester Darunavir Dasabuvir Dasatinib Dasiglucagon Datura-Arten und ihre Zubereitungen – ausgenommen in homöopathischen Zubereitungen zur oralen Anwendung aus oberirdischen Teilen von Datura stramonium zur Blütezeit, die nach den Herstellungsvorschriften 25 und 26 des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt sind – Daunorubicin Deanol - ausgenommen Zubereitungen, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Tagesdosis bis zu 50 mg, berechnet als Deanol, angegeben ist - Decitabin und seine Ester Deferasirox Deferipron Deferoxamin Defibrotid Deflazacort Defosfamid Degarelix Delamanid Delapril Delgocitinib Delmadinon und seine Ester Dembrexin - zur parenteralen Anwendung bei Tieren - Demecariumbromid Demeclocyclin Demecolcin Demegeston Demelverin Denaverin Depreotid Desfesoterodin Desfluran Desipramin Desirudin Desloratadin – ausgenommen Arzneimittel in der oralen Anwendung zur symptomatischen Behandlung bei allergischer Rhinitis und Urtikaria bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab zwei Jahren, es sei denn, es handelt sich um von der Europäischen Kommission als verschreibungspflichtig zugelassene Arzneimittel – Deslorelin – zur Anwendung bei Tieren – Desmeninol Desmopressin Desogestrel Desonid Desoximetason Desoxycholsäure und ihre Ester Desoxycorton , seine Ester und Glukosidverbindungen Destomycin A - zur Anwendung bei Tieren - Desvenlafaxin und seine Ester Detajmiumbitartrat Detomidin Deucravacitinib Deutivacaftor Dexamethason und seine Ester – ausgenommen Dexamethasondihydrogenphosphat zur einmaligen parenteralen Anwendung in wässriger Lösung in Ampullen/Fertigspritzen mit 40 mg Wirkstoff und bis zu maximal 3 Packungseinheiten (entsprechend 120 mg Wirkstoff) für die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen beim Menschen nach Neuraltherapie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes – Dexibuprofen – ausgenommen zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer maximalen Einzeldosis von 200 mg, einer maximalen Tagesdosis von 600 mg und einer Gesamtwirkstoffmenge von bis zu 4 g pro Packung bei leichten bis mäßig starken Schmerzen und einer Anwendungsdauer von bis zu 4 Tagen – Dexketoprofen Dexlansoprazol Dexmedetomidin Dexrazoxan Dextrane - zur intravenösen Anwendung - Dextrofemin Dextrothyroxin Diacetylnalorphin Diacetylsplenopentin 4,4'-Diamino-2,3',5',6-tetraioddiphenylsulfon Diazoxid Dibekacin Dibenzepin N,N-Dibenzyl-N-(2-chlorethyl)-amin Dibotermin alfa 1,2-Dibromethan Dibromtyrosin 1,1-Dichlorethan 1,2-Dichlorethan Dichlorvos Diclazuril Diclofenac – ausgenommen zur cutanen Anwendung, außer als Pflaster, in Konzentrationen bis zu 5 % mit Ausnahme der Anwendung bei Thrombophlebitis superficialis und aktinischer Keratose – – ausgenommen zum äußeren Gebrauch als Pflaster ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Wirkstoffmenge bis zu 140 mg (berechnet als Diclofenac-Natrium) je abgeteilter Arzneiform – – ausgenommen bei oraler Anwendung zur Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen und Fieber in einer Dosierung bis 25 mg je abgeteilter Form und einer Tagesdosis von 25 bis maximal 75 mg für eine maximale Anwendungsdauer von drei (Antipyrese) oder vier (Analgesie) Tagen – Diclofenamid Dicloxacillin Dicoumarol Dicyclanil - zur Anwendung beim Schaf - Didanosin Dienestrol Dienogest Diethylcarbamazin 1-(2-(2-(Diethylmethylazaniumyl)ethoxy)ethyl)-1-methylpyrrolidiniumdiiodid Diethyl(4-nitrophenyl)phosphat Diethylstilbestrol Difelikefalin und seine Ester Diflorason-17,21-diacetat Difloxacin Diflucortolon und seine Ester Diflunisal Digitalis folium, glykosidhaltiges und seine Zubereitungen Digitalis-Wirkstoffe, genuine und teilabgebaute Glykoside - ausgenommen Digitoxin zum äußeren Gebrauch, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Tagesdosis bis zu 0,0015 g angegeben ist - N-(2,3-Dihydro-1,4-benzodioxin-2-ylmethyl)-3-methoxypropan-1-amin Dihydralazin Dihydrocuprein und seine Derivate Dihydroergocornin Dihydroergocristin Dihydroergocryptin Dihydroergotamin 1,1-Dioxo-3-(2-phenylethyl)-6-trifluormethyl-3,4-dihydro-2H-1 lambda 6 ,2,4-benzothiadiazin-7-sulfonamid Dihydrostreptomycin Dihydrotachysterol Diiodtyrosin Dilazep Diltiazem Dimepranol(4-acetamidobenzoat) Dimenhydrinat - zur parenteralen Anwendung - 2,3-Dimercapto-1-propansulfonsäure Dimetacrin Dimetamfetamin Dimethisteron (3-Dimethylamino-2-hydroxypropyl)-(4-propylaminobenzoat) 4-Dimethylaminophenol O-(4-Dimethylsulfamoylphenyl)-O',O''-dimethylthiophosphat 0,0'-Dimethyl-0''-(4-sulfamoylphenyl)thiophosphat Dimethylfumarat - zur oralen Anwendung - Dimethylsulfoxid - ausgenommen zur cutanen Anwendung bei Menschen in einer Konzentration bis zu 15% - Dimethyltubocurarin Dimetinden – zur parenteralen Anwendung – Dimetridazol - zur Anwendung bei Tieren - Dinoprost Dinoproston Dinotefuran – zur Anwendung bei Tieren – Diphenhydramin - zur parenteralen Anwendung - Di(L-(+)-ornithin)-(2-oxoglutarat)-hydratdiphosphonsäure - als Trägersubstanz für ( 99m Tc) Technetium - 3,3-Diphosphono-1,2-propandicarbonsäure - als Trägersubstanz für ( 99m Tc) Technetium - Dipiproverin Dipivefrin Dipyridamol Dirlotapid – zur Anwendung bei Tieren – Diroximelfumarat Disopyramid Distickstoffmonoxid – zur inhalativen Anwendung – Distigmin Disulfiram Dithranol Dobutamin Docetaxel Dofetilid Dolasetron Dolutegravir Domperidon Donepezil Dopamin Dopexamin Doramectin Doravirin Doripenem Dornase alfa Dorocubicel Dorzolamid Dosulepin Doxapram Doxazosin Doxepin Doxorubicin Doxycyclin Doxylamin – zur Behandlung von Schlafstörungen bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr – Droloxifen Dronedaron Dropempin Droperidol Drospirenon Drostanolon und seine Ester Dulaglutid Duloxetin Dutasterid Duvelisib Dydrogesteron Ebastin Econazol - ausgenommen zum äußeren Gebrauch - Ecothiopat Edotreotid – als Kit zur Herstellung eines Radiodiagnostikums mit ( 68 Ga)Gallium – Edoxaban Edoxudin Efavirenz Efbemalenograstim alfa Efgartigimod alfa Eflornithin Eisen(III)-citrat-Hydrat, basisches Eisen(III)-hexacyanoferrat(II) Eisen(III)-hydroxid-oxid-Sucrose-Stärke-Gemisch Eisen(III)-Maltol Eisen-Verbindungen - zur parenteralen Anwendung, ausgenommen zur Prophylaxe der Eisenmangelanämie bei Saugferkeln, sofern dies als alleiniger Anwendungsbereich auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen angegeben ist - Elacestrant und seine Ester Elafibranor Elbasvir Eletriptan Elexacaftor Eliglustat und seine Ester Elosulfase alfa Eltrombopag Eluxadolin Elvitegravir und seine Ester Emedastin Emepronium-Salze Emetin Empagliflozin Emtricitabin Emylcamat Enalapril Enalaprilat Encorafenib Endomid Enfluran Enfuvirtid Enmetazobactam Enoxacin Enoxaparin – zur parenteralen Anwendung – Enoximon Enrofloxacin - zur Anwendung bei Tieren - Entacapon Entecavir Entrectinib Enzalutamid Enzyme, proteolytisch, tierischen oder pflanzlichen Ursprungs - zur parenteralen Anwendung - Ephedra-Arten und Zubereitungen aus Ephedra-Arten – zur oralen Anwendung, ausgenommen homöopathische Zubereitungen aus Ephedra in höheren Verdünnungen als D1 sowie ausgenommen in homöopathischen Zubereitungen, die nach den Herstellungsvorschriften 25 und 26 des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt sind – Ephedrin – zur oralen Anwendung a) in Zubereitungen, denen als wirksamer Bestandteil nur dieser Stoff oder dieser Stoff zusammen mit Coffein zugesetzt ist, b) in anderen Zubereitungen, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Einzeldosis von mehr als 10 mg oder bei Retardzubereitungen eine Tagesdosis von mehr als 40 mg, berechnet als Ephedrinbase, angegeben ist oder diese Zubereitungen Coffein enthalten – – zur parenteralen Anwendung – Epicillin Epimestrol Epinastin Epinephrin – ausgenommen Autoinjektoren in Packungsgrößen von einer Einheit zur einmaligen parenteralen Anwendung für die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen beim Menschen nach Neuraltherapie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes – Epirubicin Eplerenon Eplontersen Epoetin alfa, beta, delta, theta und zeta Epoetin alfa, beta, delta, theta und zeta Epoprostenol und seine Derivate Eprazinon Eprinomectin Eprosartan Eptifibatid Eptotermin alfa Eravacyclin und seine Ester Erdafitinib Erdostein Ergocalciferol, - ausgenommen Zubereitungen a) zur Anwendung bei Menschen, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Tagesdosis bis zu 1 000 I.E. Ergocalciferol angegeben ist, b) zur Anwendung bei Tieren, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Tagesdosis bis zu 10 000 I.E. Ergocalciferol angegeben ist - Eribulin und seine Derivate Eritrityltetranitrat und andere Nitrat-Derivate des Erythritols Erlotinib Ernährungslösungen unter Verwendung von Kohlenhydraten, kalorienhaltigen Zuckeraustauschstoffen, Fettemulsionen oder glucogenen oder ketogenen Aminosäuren – zur parenteralen Anwendung – Ertapenem Ertugliflozin und seine Ester Erythromycin und seine Ester Escherichia coli, lebend - zur oralen Anwendung bei Tieren - Esketamin Eslicarbazepin und seine Ester Esmolol Esomeprazol – ausgenommen zur Behandlung von Sodbrennen und saurem Aufstoßen in einer Einzeldosis von 20 mg und in einer Tageshöchstdosis von 20 mg für eine maximale Anwendungsdauer von 14 Tagen und in einer maximalen Packungsgröße von 280 mg Wirkstoff – Estetrol und seine Ester Estradiol und seine Ester Estramustin-17-dihydrogenphosphat Estriol Estrogene, konjugierte Eszopiclon Etacrynsäure Etafenon Etamsylat bei Tieren - Etanercept Etaqualon Etelcalcetid Ethadion Ethambutol Ethiazid Ethinylestradiol und seine Ester Ethionamid Ethisteron Ethosuximid 6 - Ethoxy-2-benzothiazolsulfonamid Ethylbenzhydramin Coumessigsäure und ihre Ester Ethylestrenol und seine Ester 2-Ethylhex-2-enal - zur Anwendung bei Tieren - Ethylhydrogenfumarat - zur oralen Anwendung - Ethylnitrat Etidocain Etidronsäure Etiproston - zur Anwendung bei Rindern - Etiroxat Etodolac Etodroxizin Etofenamat - ausgenommen zum äußeren Gebrauch - Etofibrat Etofyllinclofibrat Etoloxamin Etomidat Etonogestrel Etoposid Etoricoxib Etozolin Etrasimod und seine Ester Etravirin Etretinat Etuvetidigen autotemcel Etynodiol und seine Ester Everolimus Exametazim Exemestan Exenatid Ezetimib Famciclovir Famotidin - ausgenommen in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in einer Konzentration von bis zu 10 mg je abgeteilter Form und in Packungsgrößen bis zu 140 mg, sofern die Anwendung für Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr auf die Anwendungsgebiete "zur Kurzzeitanwendung bei Sodbrennen und/oder saurem Aufstoßen" und auf eine maximale Therapiedauer von 14 Tagen beschränkt ist - Fampridin Febantel - zur Anwendung bei Tieren - Febuprol Febuxostat Fedratinib Felbamat Felodipin Fenbendazol - zur Anwendung bei Tieren - Fenbufen Fenbutrazat Fenclofos Fendilin Fenfluramin Fenofibrat Fenoprofen Fenoterol - ausgenommen zur Notfalltokolyse in Zubereitungen von 25 µg zur Auflösung in 4 ml Infusionslösung zur langsamen (über 2 - 3 Minuten) Bolusinjektion in einer Packungsgröße von bis zu 5 Ampullen zur Abgabe an Hebammen und Entbindungspfleger für den Praxisbedarf - Fenprostalen - zur Anwendung bei Tieren - Fenthion Fentoniumbromid Fenyramidol Fertirelin - zur Anwendung bei Tieren - Ferucarbotran - zur Darstellung herdförmiger Leberschäden in der Magnet-Resonanz-Tomographie (MRT) - Ferumoxytol Fesoterodin Fexofenadin Fezolinetant Fibrinolysin (human) Fidaxomicin und seine Derivate und Analoga Filgrastrim Filgotinib Filicis rhizoma und seine Zubereitungen Finasterid Finerenon Fingolimod und seine Derivate Firocoxib - zur Anwendung bei Tieren - Flecainid Fleroxacin Flomoxef Flopropion Florfenicol Flortaucipir (18F) Fluanison Flubendazol - zur Anwendung bei Tieren - Flucloxacillin Fluconazol Flucytosin Fludarabin-5'-dihydrogenphosphat Fludeoxyglucose ( 18 F) Fludrocortison und seine Ester Fludroxycortid Flufenaminsäure - ausgenommen zur cutanen Anwendung - Flumazenil Flumetason und seine Ester Flumethrin - zur Anwendung beim Rind - Flunarizin Flunisolid Flunixin - zur parenteralen Anwendung bei Tieren - - zur Anwendung bei Hunden - Fluocinolonacetonid Fluocinonid Fluocortin-Butyl Fluocortolon und seine Ester Fluorescein – zur parenteralen Anwendung – – zur Anwendung bei Tieren – Fluoride, lösliche, - sofern nicht auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Tagesdosis angegeben ist, die einem Fluorgehalt bis zu 2 mg entspricht - - ausgenommen in Zubereitungen als Gel zur lokalen Anwendung an den Zähnen in Packungsgrößen bis zu 25 g, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen angegeben ist, dass die Anwendung auf Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr sowie auf eine einmalige Dosis pro Woche, die einem Fluorgehalt bis zu 7 mg entspricht, beschränkt ist - Fluorometholon und seine Ester Fluorouracil Fluorphenylalanin Fluostigmin Fluoxetin Fluoxymesteron und seine Ester Flupentixol Flupirtin Flupredniden und seine Ester Fluprostenol - zur Anwendung bei Tieren - Fluralaner – zur Anwendung bei Tieren – Flurbiprofen – ausgenommen zur Anwendung im Mund- und Rachenraum zur kurzzeitigen symptomatischen Behandlung bei schmerzhaften Entzündungen der Mund- und Rachenschleimhaut in einer Tageshöchstdosis von 50 mg – Fluspirilen Flutamid Fluticason und seine Ester – ausgenommen Fluticasonpropionat zur intranasalen Anwendung bei Erwachsenen zur symptomatischen Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis, nach der Erstdiagnose einer saisonalen allergischen Rhinitis durch einen Arzt, in einer Tagesdosis bis zu 200 Mikrogramm Fluticasonpropionat, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen angegeben ist, dass die Anwendung auf Erwachsene beschränkt ist – Fluvastatin Fluvoxamin Folinsäure - zur parenteralen Anwendung in der Behandlung von Krebs- oder Rheumaerkrankungen - Follitropin und seine rekombinanten Glycoformen alfa, beta und delta Fomepizol Fominoben Fomivirsen Fomocain – ausgenommen Arzneimittel zum Aufbringen auf die Haut oder Schleimhaut, außer zur Anwendung am Auge – Fondaparinux Formestan Formocortal Formoterol Fosamprenavir Fosaprepitant Foscarnet - zur cutanen und parenteralen Anwendung - Fosdenopterin und seine Ester Fosfestrol Fosfomycin Fosinopril Fostamatinib Fostemsavir Framycetin Frovatriptan Fruquintinib Fulvestrant Furaltadon Furazolidon Furosemid Fusidinsäure und ihre Ester Futibatinib Gabapentin Galantamin Gallamin Gallopamil Galsulfase Gamithromycin – zur Anwendung bei Tieren – Ganciclovir Ganirelix Gatifloxacin Gaxilose Gefapixant Gefitinib Gelsemii rhizoma und seine Zubereitungen - ausgenommen in homöopathischen Zubereitungen zur oralen Anwendung, die nach den Herstellungsvorschriften 25 und 26 des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt sind - Gemcitabin Gemeprost Gemfibrozil Gentamycin Gentransfer-Arzneimittel Gepefrin Gestoden Gestonoron Gewebetransplantate, humane allogene und Produkte aus Gewebezüchtungen Gilteritinib Gitoformat Givinostat Givosiran Glafenin Glasdegib Glatiramer Glecaprevir Glibenclamid Glibornurid Gliclazid Glimepirid Glipizid Gliquidon Glisoxepid Glucagon Glucametacin Glucarpidase Glucosamin - ausgenommen zur oralen Anwendung - Glycerolphenylbutyrat Glyceroltrinitrat Glycopyrroniumbromid Glymidin Goldfliegenlarve, lebend Gold-Keratin-Komplex Gonadorelin Gonadotropin (humanes und Pferdeserum) Goserelin Granisetron Grapiprant – zur Anwendung bei Tieren – Grazoprevir Grepafloxacin Griseofulvin Grünteeblätter-Trockenextrakt (gereinigter Trockenextrakt aus Camellia sinensis (L.) O. Kuntze (45 – 56:1), entsprechend 55 – 72 % (-)-Epigallocatechin-3-(3,4,5-trihydroxybenzoat) ) Guanabenz Guanaclin Guanethidin Guanfacin Guanidin, auch an Eiweiß gebunden Guanoxan Gutti und seine Zubereitungen Halcinonid Halofantrin Halofuginon - zur Anwendung bei Tieren - Halometason Haloperidol und seine Ester Halothan Haloxon ( 13 C)Harnstoff ( 14 C)Harnstoff Hemoglobinglutamer - zur Anwendung bei Tieren - Heparine – zur parenteralen Anwendung – Hetacillin Hexachlorethan - zur Anwendung bei Tieren - Hexachlorophen - ausgenommen zum äußeren Gebrauch in einer Konzentration bis zu 1 Gewichtsprozent - Hexacyclonsäure Hexamethonium-Salze Hexcarbacholinbromid Hexobendin Hexoprenalin Hexyl(5-amino-4-oxopentanoat) Histamin - ausgenommen a) Zubereitungen zum oralen Gebrauch, sofern sie je Gramm oder Milliliter nicht mehr als 0,4 mg Histamin-Salz enthalten und tropfenweise eingenommen werden sollen, b) Zubereitungen zum äußeren Gebrauch - Histrelin Homatropin Human-Plasmaproteine mit Faktor VIII-Inhibitor Bypass-Aktivität Human-Plasmaproteine mit Faktor VIII korrigierender Aktivität Hyaluronsäure - zur intraartikulären Anwendung - - zur intravenösen Anwendung bei Pferden - Hydantoin und seine Derivate - ausgenommen Allantoin - Hydralazin Hydrastinin Hydrastiswurzelstock und seine Zubereitungen - ausgenommen Zubereitungen, die je Milliliter nicht mehr als 1,21 mg Hydrastisalkaloide, berechnet als Hydrastin, enthalten, zum Auftragen auf die Mundschleimhaut - - ausgenommen in homöopathischen Zubereitungen zur oralen Anwendung, die nach den Herstellungsvorschriften 25 und 26 des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt sind - Hydrochlorothiazid Hydrocortison und seine Ester – ausgenommen in Zubereitungen für den äußeren Gebrauch a) in einer Konzentration bis zu 0,25 % Hydrocortison oder Hydrocortisonacetat, berechnet als Hydrocortison und in Packungsgrößen bis zu 50 g, b) in einer Konzentration von über 0,25 bis zu 0,5 % Hydrocortison oder Hydrocortisonacetat, berechnet als Hydrocortison und in Packungsgrößen bis zu 30 g zur kurzzeitigen (maximal zwei Wochen andauernden) äußerlichen Anwendung zur Behandlung von mäßig ausgeprägten entzündlichen, allergischen oder juckenden Hauterkrankungen, c) in einer Konzentration von 0,2 % Hydrocortisonacetat in Kombination mit Natriumbituminosulfonat (hell) und in Packungsgrößen bis zu 20 g zur kurzzeitigen Anwendung zur Behandlung nicht infizierter, leicht ausgeprägter entzündlicher, allergischer oder juckender Hauterkrankungen, und sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung auf Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr angegeben ist – Hydroflumethiazid Hydroxocobalamin – zur Behandlung einer bekannten oder vermuteten Zyanidvergiftung – Hydroxycarbamid 8-Hydroxychinaldine, halogenierte und ihre Ester - ausgenommen zur Anwendung in der Mundhöhle, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Tagesdosis bis zu 20 mg angegeben ist, und zum äußeren Gebrauch - 8-Hydroxychinoline, halogenierte und ihre Ester - ausgenommen zum äußeren Gebrauch - Hydroxychloroquin Hydroxydion und seine Ester 17ß-Hydroxy-17-methylestr-4-en-3-on (Methylestrenolon) Hydroxyprogesteron Hydroxystilbamidin Hydroxyzin Hygromycin A Hyoscyami folium et herba und ihre Zubereitungen - ausgenommen zum äußeren Gebrauch - Hyoscyamin Hypophysenhinterlappen und seine Zubereitungen Hypromellose - zur Anwendung am eröffneten Auge - Ibafloxacin Ibandronsäure Ibrutinib Ibuprofen – ausgenommen zum äußeren Gebrauch, außer als Pflaster, in Salben oder ähnlichen Zubereitungen in einer Konzentration bis zu 5 Gewichtsprozenten – – ausgenommen zum äußeren Gebrauch als Pflaster ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Wirkstoffmenge bis zu 200 mg Ibuprofen je abgeteilter Arzneiform – – ausgenommen zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Konzentration bis zu 400 mg je abgeteilter Form und in einer Tagesdosis bis zu 1 200 mg bei leichten bis mäßig starken Schmerzen und Fieber – – ausgenommen in festen Zubereitungen zur rektalen Anwendung als Monopräparate in Einzeldosen bis 10 mg/kg Körpergewicht (bis zu einer maximalen Einzeldosis von 600 mg je abgeteilter Form) und in einer Tagesdosis bis zu 30 mg/kg Körpergewicht (bis zu einer maximalen Tagesdosis von 1 800 mg) bei leichten bis mäßig starken Schmerzen und Fieber – – ausgenommen zur oralen Anwendung in flüssigen Zubereitungen ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile für Erwachsene und Kinder ab 3 Monaten in Einzeldosen bis zu 10 mg/kg Körpergewicht (bis zu einer maximalen Tagesdosis von 1 200 mg) bei leichten bis mäßig starken Schmerzen und Fieber – – ausgenommen zur oralen Anwendung in Dosen bis maximal 400 mg je abgeteilter Form und in einer maximalen Tagesdosis von 1 200 mg, zur rektalen Anwendung in festen Zubereitungen als Monopräparate in Einzeldosen bis 10 mg/kg Körpergewicht bis zur maximalen Einzeldosis von 600 mg je abgeteilter Form und bis zur maximalen Tagesdosis von 30 mg/kg Körpergewicht bzw. 1 800 mg, zur Behandlung der akuten Kopfschmerzphase bei Migräne mit oder ohne Aura – – ausgenommen zur oralen Anwendung (in maximaler Einzeldosis von 400 mg und in einer maximalen Tagesdosis von 1 200 mg) in Kombination mit Pseudoephedrinhydrochlorid (in maximaler Einzeldosis von 60 mg und in einer maximalen Tagesdosis von 180 mg) mit einer Wirkstoffmenge von insgesamt bis zu 720 mg Pseudoephedrin und 4 800 mg Ibuprofen pro Packung, zur Behandlung der akuten Rhinosinusitis im Zusammenhang mit weiteren Erkältungssymptomen (wie z. B. Fieber und Schmerzen) – – ausgenommen zur oralen Anwendung (in maximaler Einzeldosis von 400 mg und in einer maximalen Tagesdosis von 1 200 mg) in Kombination mit Coffein (in maximaler Einzeldosis von 100 mg und in einer maximalen Tagesdosis von 300 mg), zur Behandlung von akuten mäßig starken Schmerzen bei Erwachsenen – – ausgenommen zur oralen Anwendung (in maximaler Einzeldosis von 200 mg und maximaler Tagesdosis von 1 200 mg) in Kombination mit Paracetamol (in maximaler Einzeldosis von 500 mg und maximaler Tagesdosis von 3 000 mg) und einer Gesamtwirkstoffmenge von bis zu 4 g Ibuprofen und bis zu 10 g Paracetamol je Packung für die kurzzeitige symptomatische Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen – Icatibant Icosapent-Ethyl Idarubicin Idebenon und seine Ester Idelalisib Idoxuridin Idursulfase Ifosfamid Iloprost Imatinib Imepitoin – zur Anwendung bei Tieren – Imetelstat Imiclopazin Imidapril Imiglucerase Imipenem Imipramin Imiquimod Imlifidase Imolamin Impfstoffe - zur Anwendung am oder im menschlichen Körper; die Vorschriften der Tierimpfstoff-Verordnung zur Verschreibungspflicht bleiben unberührt - Inavolisib Inclisiran Indacaterol Indapamid Indinavir Indocyaningrün Indometacin - ausgenommen zur cutanen Anwendung in 1%iger Lösung - Indoramin Indoxacarb – zur Anwendung bei Tieren, ausgenommen zur Anwendung beim Hund – Ingenolmebutat und seine Ester myo-Inositolhexanitrat Inotersen Inproquon Insulin, ferner Erzeugnisse, die aus der Bauchspeicheldrüse hergestellt und zu Einspritzungen bei Diabetes mellitus bestimmt sind Insulin aspart Insulin defalan (vom Rind) Insulin degludec Insulin detemir Insulin glargin Insulin glulisin Insulin icodec Insulin lispro Insulin (vom Schwein)-Zink-Injektionssuspension, kristallin - zur Anwendung bei Tieren - Interferone Intrauterinpessare - zur Schwangerschaftsverhütung - Iodethan Iodlösungen und Zubereitungen aus Iod zur Herstellung von Iodlösungen - ausgenommen zum äußeren Gebrauch - - ausgenommen in Zubereitungen zum inneren Gebrauch bei Tieren, wenn die gebrauchsfertige Lösung einen Gehalt von 5% Iod nicht übersteigt - Iodschwefel - ausgenommen zum äußeren Gebrauch - Iosarcol Iotrolan - zur intravasalen Anwendung - Ipecacuanhae radix und ihre Zubereitungen Ipratropiumbromid und seine Ester Iprazochrom Iproclozid Ipronidazol - zur Anwendung bei Tieren - Iptacopan und seine Ester Irbesartan Irinotecan Isavuconazonium-Salze und ihre Ester Isoaminil Isocarboxazid Isoconazol - ausgenommen zum äußeren Gebrauch - Isoetarin Isofluran Isonicotinaldehyd und seine Derivate Isonicotinsäurehydrazid und seine Derivate Isoprenalin - ausgenommen Zubereitungen zum äußeren Gebrauch in einer Konzentration bis zu 0,5 Gewichtsprozenten - Isopropamidiodid Isosorbiddinitrat Isosorbidmononitrat Isotretinoin Isradipin Itraconazol Ivabradin Ivacaftor Ivermectin und seine Ester Ivosidenib Ixazomib und seine Derivate Jalapae resina et tuber und ihre Zubereitungen Johanniskraut – zur Behandlung mittelschwerer Depressionen – Josamycin und seine Ester Kalium – zur parenteralen Anwendung in Konzentrationen von mehr als 6 mmol/l – Kaliumbromid - zur systemischen Anwendung - Kaliumdichromat Kaliumperchlorat Kanamycin Kava-Kava-Wurzelstock und seine Zubereitungen - ausgenommen in homöopathischen Zubereitungen zur oralen Anwendung, die nach der Herstellungsvorschrift 26 des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt sind - Kavain Kebuzon Ketamin Ketans

    Der Text wird in der amtlichen Quelle fortgesetzt.

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